Klinik: Die Schranke muss bleiben

Die Politik will die Straße einspurig öffnen. Ralf Hermsen vom St. Marien-Krankenhaus wehrt sich gegen das Vorhaben.

Foto: Achim Blazy

Ratingen. Ein altes Thema wird wieder aktuell: die Öffnung der Werdener Straße. Sie ist bekanntlich durch eine Schrankenanlage geteilt und von beiden Seiten eine Sackgasse. Die Schranke lässt nur Linienbusse und Einsatzfahrzeuge durch. Im Jahre 2013 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung (Stuma) einstimmig beschlossen, die Werdener Straße stadtauswärts einspurig freizugeben. Ralf Hermsen, Geschäftsführer des St. Marien-Krankenhauses legte sein Veto ein, Gutachter haben das Sagen. Bis dahin bleibt die Schranke weiter unten.

Seit über 30 Jahren bremst die Anlage den Verkehr aus. Ralf Hermsen verweist darauf, dass die Teilung der Werdener Straße seinerzeit Voraussetzung für den Krankenhausneubau an dieser Stelle gewesen sei: „Die Schließung der Werdener Straße wurde im Zusammenhang mit dem Bau des St. Marien-Krankenhauses und Altenkrankenheimes beschlossen. Sie war zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.“ Zwischen Gesundheitsministerium, Stadt Ratingen und Krankenhaus habe man sich über die Sperrung abgestimmt: Man habe 1979 eine „bindende Zusage“ erhalten. Bis heute habe sich an der Verkehrssituation nichts geändert: „Nur durch eine Sperrung kann eine sichere und störungsfreie Genesung der Patienten und ein sicherer Aufenthalt der Bewohner des angeschlossenen Altenheims gewährleistet werden.“

Im vergangenen Jahr ließ das Krankenhaus über einen Anwalt mitteilen, dass man die Kosten für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Wege des Schadensersatzes einklagen werde.

Hermsen verweist auch auf eine Stellungnahme des Hygienisch-bakteriologischen Landesuntersuchungsamtes von 1983: Eine Öffnung der Straße komme auch aus hygienischen Gründen nicht in Frage, weil der Ansaugschacht der Klimaanlage nur etwa fünf Meter von der Fahrbahn entfernt sei. Hermsen befürchtet eine „erhebliche Belastung durch Autoabgase“. Sie könnten über die Klimaanlage in die Patientenzimmer gelangen. Von der Angerstraße sei der Bettentrakt so weit entfernt, dass eine Entlastung der Angerstraße zu Lasten der Werdener Straße nicht nötig sei. Hermsen hält die Öffnung der Werdener Straße auch rechtlich für nicht zulässig. Das bestätigte im Jahre 1980 auch das Rechtsamt der Stadt: „Bei einer Öffnung der Werdener Straße bestünden seitens des Krankenhauses Entschädigungsansprüche gegen die Stadt. Das Krankenhaus hatte sich seinerzeit mit 30 000 D-Mark am Bau der Schrankenanlage beteiligt.

Hermsen ließ im vergangenen Jahr ein Gutachten erstellen. Fazit der Klapdor GmbH: „Gegen die Wiedereröffnung der Werdener Straße für den Durchgangsverkehr müssen hinsichtlich des Schallschutzes des St. Marien-Krankenhauses und auch der benachbarten Wohnbebauung erheblich Bedenken angemeldet werden.“ Es sei mit einer „deutlichen Verschlechterung der bestehenden Geräuschsituation“ zu rechnen. Ein weiteres Gutachten, ebenfalls von der Klinik in Auftrag gegeben, beschäftigt sich mit der Luftqualität. Es sei bei Öffnung der Straße mit rund 4000 Autos statt wie bisher mit wenigen Hundert zu rechnen. Zulässige Grenzwerte könnten überschritten werden. Und: „Eine hinreichend zuträgliche Außenluftqualität für die im Untergeschoss installierten Luftaufbereitungsanlagen kann (...) nicht prognosziert werden.“

Nun will auch die Stadt Fachgutachten zu den Themen Lärm und Luft erstellen. Bis zur Klärung der Rechtslage soll dem Antrag des Krankenhauses, die Sperre aufrechtzuerhalten, entsprochen werden: Die Straße bleibt erst einmal abgeklemmt. Es wird nicht die befürchteten Schleichverkehre geben.