Ratinger Einzelhandel Auch in Ratingen kommen die 2G-Bänder

Ratingen · Diese neue Regelung gilt ab sofort im Prinzip für den gesamten Ratinger Einzelhandel.

(Red/kle) Mit einer Bändchen-Lösung sollen die 2G-Kontrollen im Ratinger Einzelhandel deutlich erleichtert werden. Die Stadt, die Ratingen Marketing GmbH (RMG) und die Einzelhandels-Werbegemeinschaften wollen mit der Aktion dafür sorgen, dass nicht bei jedem Betreten eines Geschäftes oder des Weihnachtsmarktes der Impfnachweis und der Personalausweis kontrolliert werden müssen. Kunden, die an diesem Tag bereits zuvor woanders kontrolliert worden sind und dort ein spezielles Armbändchen umgebunden bekommen haben, müssen dann nur noch dieses Armbändchen vorzeigen. Die Regelung gilt im Prinzip im gesamten Ratinger Einzelhandel; ob das Bändchen als 2G-Nachweis akzeptiert wird, entscheiden die jeweiligen Geschäftsinhaber.

Nach der neuen Coronaschutzverordnung gilt im Einzelhandel in NRW die 2G-Regel. Das heißt, dass nur Personen mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis Zutritt zu den Geschäften haben (ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel, Drogerien, Apotheken oder Blumengeschäfte). Die Ladeninhaber sind verpflichtet, die entsprechenden Nachweise am Eingang zu kontrollieren. Die Verordnung ermöglicht es aber auch, die Kontrolle zu erleichtern, indem zum Beispiel Bänder ausgegeben werden, die nicht abgenommen und weitergegeben werden können, ohne dabei zerschnitten zu werden. „Die Kontrolle der Bändchen geht natürlich viel schneller, sodass sich keine Warteschlangen bilden“, sagt Leonhard Sibbing von der städtischen Wirtschaftsförderung. Wichtig ist aber eine hohes Maß an Fälschungssicherheit. Daher wird für jeden Tag ein Bändchen mit einer bestimmten Farbe und einem bestimmten Design verwendet. „Wir haben alle Einzelhändler deutlich darauf hingewiesen, dass es strikt verboten ist, die Bändchen einfach so weiterzugeben, ohne sie fest ums Handgelenk zu legen“, sagt Sibbing. Denn sonst könnten sich ungeimpfte Personen mit Hilfe von Bändern Zutritt zu Geschäften verschaffen. Um solchen Missbrauch möglichst auszuschließen, wird der Kommunale Ordnungsdienst weiterhin stichprobenartig den Immunitäts-Status von Geschäfts- und Weihnachtsmarktbesuchern kontrollieren. Die Wirtschaftsförderung hat zunächst alle Einzelhändler über die RMG und die Werbegemeinschaften angeschrieben. „Die Resonanz war sehr gut“, so Sibbing. „Zum Start am 13. Dezember haben sich bereits 30 Einzelhandelsgeschäfte und der Weihnachtsmarkt bereit erklärt, die Bändchen auszugeben.“