Wenn die Grenze des Erträglichen überschritten ist, muss es keinen Bürger interessieren, wer für die Beseitigung dieses Chaoses zuständig ist.
Hier muss der Stadtverwaltung einfach die rechtliche Handhabe gegeben werden, die Beseitigung in die Wege zu leiten und die Kosten dem Eigentümer, der sich nicht um sein Grundstück kümmert, in Rechnung zu stellen.