Unternehmen empfehlen Stadt Schuldentilgung
Ratingen. Es ist die letzte große Sitzung in diesem Jahr: Am morgigen Mittwoch wird das umfangreiche Zahlenpaket der Stadt für die Jahre 2018/19 geschnürt. Ab 10 Uhr tagt der Rat dazu im Freizeithaus West.
Nach Ansicht des Unternehmensverbands Ratingen (UVR) als Vertretung der Wirtschaft am Standort kommt es darauf an, auf Dauer Überschüsse zu erwirtschaften und die immer noch vorhandenen Schulden abzubauen.
Dass die Versuchung angesichts der extrem niedrigen Zinsen groß ist, die Schuldentilgung nicht als primäres Ziel zu sehen, sei verständlich. Allerdings werden die Zinsen in einigen Jahren auch wieder steigen — und dann werde man für jeden Euro dankbar sein, für den man nach der Tilgung keine Zinsen mehr zahlen muss, so Vorsitzender Olaf Tünkers und Geschäftsführer Axel Mauersberger.
Es sei erfreulich, dass der Ratinger Kämmerer für die beiden kommenden Jahre moderate Ergebnisüberschüsse erwartet. Es sei aber daran erinnert, dass diese Überschüsse angesichts der geplanten Ausgaben nur deshalb entstehen, weil die Stadt ab 2018 keine Solidaritätsumlage mehr an das Land zahlen muss. Wäre die Umlage weiter zu zahlen, müssten Ausgaben nicht unerheblich gesenkt werden, um zumindest zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Insoweit habe sich der Politikwechsel auf Landesebene positiv auf den Ratinger Haushalt für die kommenden Jahre ausgewirkt.
Dass man bei den Ratinger Haushaltsplanungen davon ausgeht, dass der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bleibt, spreche für die Weitsicht der Stadtspitze. Zwar würde sich die Wirtschaft freuen, wenn der Hebesatz unter 400 Prozentpunkte gesenkt werden würde (dies auch als Signal an ansiedlungswillige Unternehmen). Das Wichtigste dürfte jedoch sein, dass der Hebesatz-Abstand zur attraktiven Landeshauptstadt nicht steigt. Für richtig hält der UVR auch den Vorschlag der Stadtspitze, den Hebesatz bei der Grundsteuer beizubehalten.
Wenn nun vonseiten der Politik fast unisono der Ruf kommt, den Grundsteuerhebesatz wieder zu senken, so müsste zuerst einmal geklärt werden, wie der dadurch entstehende Einnahmenausfall kompensiert werden soll.