Anwohner klagen gegen DKV-Erweiterung

Es geht um die Einhaltung des gültigen Bebauungsplans. Stadt hat Bauvorentscheid erteilt.

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Ratingen. Die Anwohner an der DKV-Zentrale wollen gegen die umstrittene Erweiterung der Konzernzentrale vor Gericht ziehen: „Wir haben gegen den Bauvorbescheid der Stadt Ratingen zugunsten der Garabato Klage eingereicht. Gegen eine DKV-Erweiterung in den Baugrenzen des gültigen Bebauungsplanes haben wir dagegen nichts“, erklärte Wolfgang Backmerhoff, Anwohner der Hugo-Schlimm-Straße. „Unsere Petition mit 200 Unterstützern aus unserem Viertel hat leider keinen Eindruck auf Bürgermeister Pesch und den Investor gemacht. Unsere Forderung nach Einhaltung des Bebauungsplanes Ratingen Ost 313, 3. Änderung, wurde komplett ignoriert.“

Grundsätzlich hätten sich die Vertreter der Stadt und des Investors in den drei Verhandlungsrunden „kompromissunwillig“ gezeigt. Die Anwohner kritisieren nach wie vor die „massive Baugrenzen-Überschreitung und —Überbauung von 5,85 Metern in der Höhe, 9,55 Meter in der Breite sowie eine zweigeschossige Brücke zwischen den alten und neuen Gebäuden. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zur städtischen Kindertagesstätte nebenan würden nicht eingehalten.

Brackmerhoff verweist auf die „verkehrstechnisch höchst problematischen Ein-und Ausfahrt in die Tiefgarage gegenüber der Edeka-Einfahrt und neben der Kita. Trotzdem habe der Bürgermeister „vollumfänglich Ausnahmen und Befreiungen erteilt und den Bauvorbescheid unterschrieben und zugestellt“.

Man halte dieses Vorgehen für eine gravierende Pflichtverletzung und vom Gesetz nicht gedeckt: „Wir haben deshalb Rechtsmittel eingelegt. Die betroffenen Anwohner werden dabei von der Kanzlei Lenz & Johlen vertreten.“ Investor sei die „Garabato Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG aus Hamburg“. Brackmerhoff stellte in Aussicht: „Sollte die Garabato ihre Planungen modifizieren und das neue Bürogebäude in den Grenzen des Bebauungsplanes realisieren, kann das Verfahren jederzeit gestoppt werden.“

Es gibt ein Gutachten, das Bürger aus dem Stadtteil in Auftrag gegeben haben und der RP vorliegt. Der renommierte Fachanwalt Christian Giesecke kommt in seiner „Rechtsgutacherlichen Stellungnahme“ zu dem Schluss, „dass die Erteilung einer Ausnahme für die Überschreitung der Baugrenze und die Erteilung einer Befreiung für die Festsetzung der Gebäudehöhen rechtlich nicht zulässig wären“. Das Vorhaben sei in der geplanten Form nicht genehmigungsfähig, da es gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstoße, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Unterstützung für die Anwohner kam von den Grünen: Sie haben den Bauvorbescheid stets abgelehnt, der weitgehende Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans vorsieht. „Wir begrüßen die Absicht von DKV Euro Service, ihre Firmenzentrale durch ein weiteres Gebäude zu erweitern, und sind überzeugt, dass das im Rahmen der Bestimmungen des bestehenden B-Plans möglich ist“, so Edeltraud Bell, sachkundige Bürgerin der Grünen. Der B-Plan für das Gewerbegebiet an der Balcke-Dürr-Allee sei unter Berücksichtigung von sachlichen Gründen wie ein einheitliches Erscheinungsbild des Quartiers und Beachtung der nachbarschaftlichen Belange der Anlieger der Hugo-Schlimm-Straße erstellt worden. An diesen Gründen habe sich nichts geändert, also sei der B-Plan zu beachten.