Wirbel in Ratingen Debatte um Straßenausbaubeiträge in Ratingen geht weiter

Ratingen · Die Fraktion der Bürger Union wollte wissen, warum ein Ratsbeschluss nicht umgesetzt wurde.

Straßenausbaubeträge fallen künftig weg. Das werde die Bürger entlasten, so die Bürger Union.

Foto: Achim Blazy (abz)

(kle) Nach dem im Landtag beschlossenen Aus für Straßenausbaubeiträge beschäftigt sich die Bürger Union (BU) mit den Fragen, was in der Vergangenheit aus Ratinger Sicht passiert ist und wie Folgen für Bürger aussehen. In einer Stellungnahme heißt es: „Die BU hatte sich stets gegen die in Ratingen erhobenen Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ausgesprochen, da die Bürger damit unangemessen und teilweise existenzgefährdend mit hohen Straßenbaubeiträgen belastet wurden.“

Die jetzige Gesetzesänderung, mit der ab 2024 ein Betragserhebungsverbot bestehe und damit die Straßenbaubeiträge abgeschafft werden, begrüße die Bürger Union ausdrücklich, so der Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt.

Da der Ausgang der Diskussion auf Landesebene jahrelang ungewiss war, hatte die Fraktion sich bereits 2019 für eine Änderung der städtischen Satzung über die Erhebung von Beiträgen ausgesprochen und sich auch damit durchgesetzt. Im Stadtrat wurde die Verwaltung am 19. Februar 2019 auf Antrag der BU beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, in der die satzungsgemäßen Straßenbaubeiträge an den untersten Grenzen der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ausgerichtet werden und die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen Berücksichtigung finden. Doch es sei nichts passiert, mahnte die BU an.

„Wir haben mehrfach reklamiert, dass die Verwaltung diese mehrheitlich beschlossene Satzung nie erarbeitet hat und hinterfragt, warum nach dem Beschluss Ende 2020 Straßenbeitragsbescheide auf der Grundlage der alten Satzung an Bürger verschickt wurden, so beispielsweise 215 Bescheide an Lintorfer Bürger“, betonte die erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Lintorfer Ratsfrau Angela Diehl, „wichtig war uns, nachdem die beschlossene Satzung von der Verwaltung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erarbeitet worden war, zu klären, ob die Umsetzung des Beschlusses zu einer Entlastung der Bürger geführt hätte.“

Die Verwaltung hatte hierzu ein verwaltungsrechtliches Gutachten eingeholt, das unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Versäumnis der Umsetzung des Ratsbeschlusses keine Nachteile für die Bürger habe, so die BU. Für Ratingen gelte nach der neuen Gesetzeslage folgende Regel, so die BU: Die ab dem 1. Januar 2024 geltende Neufassung des § 8 KAG sieht für ab dem Datum beschlossene Straßenbaumaßnahmen keine Beitragserhebung vor.