Mieterverein informiert Kohlendioxidkosten: Ratinger Mieter haben jetzt Erstattungsansprüche
Ratingen · Die Mieter mussten diese CO2-Kosten bisher allein schultern. Dies ist nunmehr anders. „Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, erklärt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mietervereins Düsseldorf
(kle) Seit dem Jahr 2021 werden für die Beheizung und die Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen Kohlendioxidkosten fällig. Die Mieter mussten diese CO2-Kosten bisher allein schultern. Dies ist nunmehr anders. „Mieter besitzen erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 oder später beginnen, einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, erklärt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mietervereins Düsseldorf, der auch für Ratingen zuständig ist. Nun gab es zu diesem Thema wichtige Informationen seitens des Mietervereins.
Je schlechter die Energiebilanz des Hauses sei, umso größer sei der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Neben Brennstoffen wie Öl und Gas kann auch Fernwärme unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz fallen, wenn zur Wärmeerzeugung fossile Brennstoffe eingesetzt werden. In Häusern, die mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, werden die Heizkosten zumeist von Dienstleistern abgerechnet. Die Kosten für die CO2-Abgabe, die der Vermieter zu tragen hat, werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen und nicht auf die Mieter umgelegt. Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe in der Heizkostenabrechnung oder sind Informationen hierzu unvollständig, dürfen die Heizkosten pauschal um drei Prozent gekürzt werden.
Anders sieht es aus, wenn sich die Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen müssen. Dies ist zum Beispiel bei einer Gasetagenheizung der Fall. In diesem Fall verlangt das Gesetz, dass die Mieter ihren Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter in Textform geltend machen.
Um die Erstattungshöhe zu ermitteln, stellt das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. In sechs Schritten kann der Anspruch zügig ermittelt werden unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/CO2Kostenaufteilung/co2kostenaufteilung.html.