24 Stunden fürs Kehren: Halteverbot verärgert Anwohner

Als Anwohner der Hügelstraße ärgert sich Bernd Zymowski seit Jahren über das lange Halteverbot an den Tagen der Straßenreinigung.

Neviges. Bernd Zymowski (73) ist ein gelassener Mensch. Ihn bringt so leicht nichts aus der Ruhe. Aber die Beschilderung an der Hügelstraße, in der er seit 1975 lebt, ärgert ihn — und dies schon seit Jahren.

Vor seiner Haustür gilt von donnerstags 19 Uhr bis freitags 19 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot, damit die Kehrmaschine die Straße reinigen kann. Die Kehrmaschine, sagt Zymowski, kommt jedoch immer gegen 8 Uhr und ist dann schnell wieder weg. „Warum gilt das Halteverbot für 24 Stunden?“, fragt er sich. Die Frage hat er auch der Stadtverwaltung gestellt. Vor drei Jahren. Eine Antwort hat er nie bekommen.

Zymowski, der 22 Jahre lang bei der Stadt Ratingen gearbeitet hatte, schüttelt den Kopf. „Dort waren die Mitarbeiter der Verwaltung bürgerfreundlicher.“

Als er unlängst aus dem Urlaub zurückkam, und ein Knöllchen an seinem Auto fand, das er trotz des eingeschränkten Halteverbots dort hatte stehen lassen, zahlte er für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld von 25 Euro. Und er fragte erneut nach, warum das Halteverbot bis freitags 19 Uhr gelte, obwohl bei der Stadt freitags doch viel früher Dienstschluss sei und die Kehrmaschine nachweislich immer gegen 8 Uhr morgens komme.

In einem Schreiben der städtischen Verkehrsüberwachung wurde Zymowski daraufhin mitgeteilt, dass die Beschilderung ordnungsgemäß angebracht sei. „Im Übrigen müssen Sie als Fahrzeugführer im Straßenverkehr mit Halt- oder Parkverboten rechnen und sich nach etwa aufgestellten Verkehrszeichen mit aller Sorgfalt umsehen“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Aus der Sicht von Jan Schneider, dem Chef der Velberter Straßenverkehrsbehörde, hat die Regelung auch an der Hügelstraße durchaus Sinn. „Die Menschen haben so ausreichend Zeit, ihr Auto rechtzeitig richtig abzustellen. Aber niemand stellt sein Auto innerhalb von drei Stunden zweimal um.“

Das müsste Bernd Zymowski aber auch gar nicht. Er könnte sein Auto in die große Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite setzen. Dort gilt nämlich nur dienstags von 7 bis 10 Uhr ein Halteverbot, damit die Kehrmaschine dort reinigen kann. „Wir können doch aber nicht alle paar Meter neue Schilder aufstellen und neue Regelungen treffen“, sagt Schneider.

Dass auf der Hügelstraße noch ein Halteverbot ab donnerstags 19 Uhr stehe, wundert ihn allerdings. Es könnte eventuell vergessen worden sein, räumt er ein. Denn ansonsten würde das Verbot in anderen Abschnitten der Hügelstraße jeweils von 15 bis 15 Uhr gelten. „Dort sollten alle Schilder angepasst werden“, sagt Schneider. Er will sich von der Situation jetzt vor Ort ein Bild machen.

Halteverbote, sagt Schneider, würden zumeist auf Wunsch von Anwohnern aufgestellt, die nicht einsehen, dass sie Straßenreinigungsgebühren zahlen, aber die Kehrmaschine gar nicht reinigen kann, weil dort ständig geparkt werde. Er persönlich würde am liebsten alle Schilder abbauen lassen. „Aber dann beschweren sich die Bürger auch wieder“, sagt er. Mit der Regelung sechs Tage Parken und ein Tag Halteverbot für die Kehrmaschine, fahre Velbert eigentlich ganz gut.