Anrufer erschleichen sich Daten für Verträge
Die Verbraucherzentrale in Velbert warnt vor unlauteren Geschäften von Energieanbietern.
Velbert/Kreis Mettmann. „Hier ist die Bundesweite Energieversorgungsstelle, Sie sind doch bei den Stadtwerken. Bestimmt haben Sie vom Austausch Ihres Stromzählers gehört“. Mit dieser oder ähnlichen Einleitungen erschleichen sich gegenwärtig Anrufer bei verunsicherten Verbrauchern im Kreis Mettmann sensible Daten, um einen Wechsel des Energieversorgers zu erreichen. „Uns liegen gegenwärtig Beschwerden mit dieser Masche und den abenteuerlichsten Namensgebungen der Anrufer wie zum Beispiel ,Bundesagentur für Energieberatung’ vor“, sagt Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert.
Er warnt vor der leichtfertigen Preisgabe von persönlichen Daten am Telefon: „Mit eigens geschultem Personal werden Vermittler angesetzt, um Verbraucher sehr gewieft in ein Gespräch zu verwickeln. Neben Geburtsdatum werden irgendwann im Gespräch auch die Zählernummer und sogar die IBAN abgefragt — diese Daten sollte man aber keinesfalls preisgeben“, so der Verbraucherschützer. Er rät: Keine Zählernummer oder Kontonummer preisgeben. „Insbesondere mit der Zählernummer und weiteren Daten können die Anrufer einen Lieferantenwechsel beim bisherigen Versorger beziehungsweise Netzbetreiber anstoßen, ohne dass dies beabsichtigt war. „Uns berichten betroffene Verbraucher, dass sie erst mit Zuckerbrot und dann mit Peitsche zur Herausgabe dieser Daten überrumpelt wurden. Erst später ist dann — wenn überhaupt — auf einmal von ,Vertrag’ und ,Tarif’ die Rede“, führt Adelberger aus. Oder Tage nach dem Anruf flattere auf einmal eine Auftragsbestätigung ins Haus.
Obwohl solche Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung seit dem Jahr 2009 definitiv verboten seien, gäbe es ein weiteres Problem: „Der Umstand, dass der Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht automatisch, dass der Vertrag nicht zustande kommen kann. Dies machen sich Unlautere Werber gezielt zunutze“, so Adelberger. Zwar müssten die Angerufenen solche Machenschaften nicht hinnehmen und könnten den Vertrag am besten vorsorglich schriftlich widerrufen, aber „man muss ja erst einmal wissen, wer denn der angebliche Vertragspartner überhaupt ist. Am Telefon kann man viel erzählen.“, so der Leiter der Beratungsstelle.
Verbrauchertipp
Im Nachhinein gegen den Unerbetenen Werbeanruf vorzugehen sei ebenfalls schwierig da die erfolgte Irreführung und Täuschung im Verlauf des Gespräches dann konkret belegt werden müsste.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass zwar grundsätzlich bei am Telefon geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Die Frist hierzu beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Schwierigkeit: Es ist durch die Gerichte nicht abschließend geklärt, ob diese Aufklärung über das bestehende Widerrufsrecht bereits am Telefon geschehen kann oder ob der Angerufene die Widerrufsbelehrung noch einmal schriftlich in Textform erhalten muss. „Auch dies nutzen die Datendiebe aus“, so Adelberger und rät generell dazu, sich am Telefon keinesfalls ausfragen zu lassen und schon gar nicht einen Vertrag einzugehen.
Deshalb sei Verbrauchern im Bedarfsfall für das Telefonat zu raten: „Seien Sie dann mal gezielt kaltschnäuzig!“. Wer plötzlich eine Auftragsbestätigung im Briefkasten habe, solle in einem Einwurf-Einschreiben an den Absender zunächst darauf bestehen, dass überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde. Zudem sollte vorsorglich der Widerruf und die Anfechtung des Vertrages erklärt werden, verbunden mit einer 14-tägigen Frist, bis zu der eine schriftliche Bestätigung des Widerrufes erwartet wird. Eine Androhung von weiteren rechtlichen Schritten sowie Schadenersatz sei ebenfalls hilfreich. HBA