Velbert Auch Velberter Vereine können von „Heimat 2020“ profitieren
Velbert. · (HBA) Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auflegt: Am 30. April hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative von CDU und FDP unterstützt, die das Programm für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte.
Jetzt ist es soweit: Das Sonderprogramm „Heimat 2020“ wird veröffentlicht. 50 Millionen Euro stehen zur Förderung bereit. Anträge können seit dem 15. Juli ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über die Website des Ministeriums oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung.
„Gerade jetzt zeigt sich die Stärke des Ehrenamts in NRW. Es sind, nicht nur aber auch, die vielen Vereine, die ihre Strukturen nutzen, um Nachbarschaftshilfen, Einkäufe et cetera zu organisieren. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich rund sechs Millionen Menschen unentgeltlich und freiwillig für unser Gemeinwohl. Dieses Engagement findet vor Ort statt: im Stadtteil, in der Nachbarschaft, im Dorf. Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden. Genau da setzt das 50 Millionen Euro schwere Sonderprogramm der Landesregierung an. Gemeinnützige Vereine können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 000 Euro beantragen“, zitiert die Stadt Ministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Einmaliger Zuschuss in Höhe von 15 000 Euro ist möglich
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land NRW einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15 000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Gerno Böll, Erster Beigeordnete der Stadt Velbert, ist erfreut über das Sonderprogramm und sagt: „Auch in Velbert haben wir eine lebendige Szene von ehrenamtlich Engagierten, die einen zentralen Beitrag zum Zusammenleben in unserer Stadt leisten. Ohne sie würde ganz klar etwas fehlen. Das Sonderprogramm des Ministeriums kommt daher genau richtig und wird sicher vielen Vereinen und Initiativen helfen. Ich kann nur alle gemeinnützigen Organisationen in Velbert aufrufen, diese tolle Gelegenheit zu nutzen.“