Velbert Auf Party vergewaltigt

Velbert/Wuppertal. · Für eine damals gerade 14 Jahre alte Jugendliche muss der Abend das Grauen gewesen sein. Sie war von zu Hause fortgelaufen und auf einer privaten Party in Velbert gelandet. Dort wurde sie von einem Fremden zunächst sexuell bedrängt – und schließlich vergewaltigt.

Der Prozess fand am Wuppertaler Landgericht statt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Die Tat hat ein 25 Jahre alter Angeklagter zugegeben. Das Landgericht in Wuppertal verurteilte den vorbestraften Mann am Donnerstag. Die Richter verhängten zwei Jahre und neun Monate Haft und wiesen den 25-Jährigen wegen Alkoholabhängigkeit in eine geschlossene Suchtklinik ein. Beides hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, Bewährung ist bei der Höhe ausgeschlossen. Die Erkrankung hatte ein Gerichtspsychiater festgestellt.

Die heute 17-Jährige musste
ihre Aussage abbrechen

Das Landgericht verhandelte, weil der Angeklagte es beantragt hatte: Er wehrte sich gegen ein früheres und vorläufiges Urteil des Amtsgerichts. Sein Geständnis kam, nachdem die heute 17 Jahre alte Jugendliche zum Prozessbeginn ihre Aussage abbrechen musste. Der Anwalt des Mannes erklärte: „Er hat gesehen, wie mitgenommen die Geschädigte ist. Er möchte ihr eine weitere Aussage ersparen.“ Es solle nur noch um die Strafhöhe gehen, die Schuld erkenne sein Mandant an.

Damit steht fest, dass er Ende September 2017 in einer ihm fremden Velberter Wohnung auf die Geschädigte traf. Die damals 14-Jährige war in Solingen von zu Hause ausgerissen. Sie soll dort zunächst versucht haben, in einer städtischen Wohneinrichtung aufgenommen zu werden. Das klappte nicht, ein Bekannter habe schließlich die Party in Velbert erwähnt. Dort könne man die Nacht überdauern. Mutmaßlich die Gastgeber holten die Solinger ab. An der Feier angekommen, soll die 14-Jährige schnell Alkohol erhalten haben. Sie glaube, man habe sie „abfüllen“ wollen, sagte sie später.

Weiter den Feststellungen zufolge erklärte der Angeklagte der Geschädigten zunächst im Wohnzimmer, er wolle Sex. Sie habe Nein gesagt. Der Angeklagte soll sie dann „zum Reden“ ins Bad gebeten haben – darauf habe sie sich eingelassen. Dort erfolgte der Übergriff.

Partygäste bezeugten, dass sie Geräusche aus dem Bad gehört hätten und eingeschritten seien: Sie hätten an die Tür geklopft und gefragt, was los sei. Schließlich sei geöffnet worden. Die Jugendliche soll später selbstständig nach Solingen zurück gereist sein. Auf einer Polizeiwache erstattete sie Anzeige.

Die Jugendliche lebt aktuell in einer Jugendwohngruppe in einer anderen Stadt. Wegen des Geständnisses des Angeklagten musste sie nicht weiter auf Einzelheiten einzugehen – nur zu den Folgen der Tat hatten Gericht und Anwälte noch Fragen. Die Antworten der 17-Jährigen blieben im Ungefähren: „Es ging mir schlecht.“ Es gehe ihr nun besser.

Der Angeklagte gab an, er habe mehrere Jahre reihum bei Bekannten in verschiedenen Städten gelebt. Mit zwölf Jahren sei er vorübergehend auf der Straße gelandet und habe Diebstähle begangen. Der Gerichtspsychiater stellte fest: Der Mann hat Erfahrung mit Drogen, damit habe er sich bei Schlafstörungen oder Konzentrationsschwäche anscheinend quasi selbst behandelt. Bei Alkohol gebe es Zeichen für Abhängigkeit: Verlangen nach Konsum, Verlust der Kontrolle. Der Angeklagte sagte: Er spüre regelmäßig „Bock zum Saufen“. Er wolle das überwinden und habe es seiner neuen Freundin versprochen, schaffe es aber nicht.

Das Urteil des Landgerichts fällt milder aus als eine frühere Entscheidung des Amtsgerichts im selben Fall, weil damals noch zwei weitere Strafen eingerechnet waren. Die hat der vorbestrafte Angeklagte bereits Ende vergangenen Jahres abgesessen. Er ist derzeit auf freiem Fuß und kann erneut Rechtsmittel einlegen.