Gerichtsverhandlung in Erkrath Gerichtsverfahren nach acht Jahren eingestellt
Erkrath. · Der Angeklagte soll seine Ex-Partnerin unter anderem in einer Wohnung in Erkrath schwer körperlich misshandelt und vergewaltigt haben.
Entführung, Folter und Vergewaltigung: Die Anklage gegen einen Kölner wog schwer. Dem 64-Jährigen war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, seine Ex-Partnerin im Dezember 2012 nach dem Ende einer drei Monate andauernden Beziehung körperlich schwer misshandelt und vergewaltigt zu haben – ihm drohte eine mehrjährige Haftstrafe. Einer der Tatorte: Die Wohnung eines Bekannten in der Erkrather Kastanienstraße – später soll sich das Geschehen nach Wesseling in die Wohnung des Opfers verlagert haben.
In der Anklageschrift ist zu lesen, dass die Frau am 28. Dezember 2012 um 4.20 Uhr von einem Bordell in der Kölner Hornstraße abgeholt und nach Erkrath gebracht worden sein soll. Dort soll sie durch die Türe in die Wohnung geschubst worden sein, in der schon der Angeklagte und zwei weitere vermummte, bislang unbekannte Männer auf sie gewartet hätten.
Nachdem auf sie eingeschlagen worden sei, soll die Frau auf den Boden gestürzt sein. Der Angeklagte und seine beiden Komplizen sollen sie auf die Knie gezwungen haben, um ihr mit Messern und einer Schere die Haare abzuschneiden. Außerdem soll sie geschlagen worden sein. Der Angeklagte soll mit der Ex-Partnerin dann die Wohnung in Erkrath verlassen und sie dazu gedrängt haben, mit ihm nach Wesseling in ihre eigene Wohnung zu fahren. Auch dort folgten schwere psychische und körperliche Gewalt.
Von Beginn des Prozesses an war klar: Die Beweislage ist schwierig. Nicht nur deshalb, weil die angeklagte Tat beinahe acht Jahre zurückliegt. Sondern auch, weil das Opfer nicht mehr im Zeugenstand aussagen wollte. Die Frau hatte dem Gericht zwischenzeitlich ein Attest vorgelegt, in dem ihr der Hausarzt eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt hatte.
Prozess verzögerte sich wegen Überlastung der Gerichte
Sie sei außerdem in einer schwierigen persönlichen Lage. Hinzu kam, dass die Anklage erst etwa zwei Jahre nach der Tat erhoben worden, und der Angeklagte auf freiem Fuß geblieben war. Weil die Strafkammern ohnehin überlastet sind und Haftsachen wegen einzuhaltender Fristen vorgezogen werden müssen, gehörte die Akte zu denen, die erst jetzt abgearbeitet werden.
Nach fünf Verhandlungstagen der 13. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht stand nun am Ende kein Urteil, sondern ein Beschluss: „Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren eingestellt, weil es ein Vergehen zum Gegenstand hat, die Schuld als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“