Gericht kippt Shopping-Sonntag

Zum Kinderfest in Neviges am kommenden Sonntag müssen die Geschäfte dicht bleiben. Viele Händler sind jetzt verärgert.

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Neviges. Die Nachricht verbreitete sich gestern bei den Händlern wie ein Lauffeuer: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster sind kurzfristig alle Velberter verkaufsoffenen Sonntage gestrichen worden. Auch der morgige Shoppingtag zum Kinderfest in der Nevigeser City.

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Die Nachricht traf Ingeburg von Scheven beim Platzieren der Angebotszettel für den Sonntag im Schaufenster ihres Ladens Mode-Tipp wie ein Schlag. „Das ist doch nicht wahr? Eine Unverschämtheit“, kommentierte sie den höchstrichterlichen Beschluss. Diese Entscheidung gehe mal wieder zu Lasten der Geschäfte in der Kleinstädte, die schon mit den großen Märkten und dem Online-Handel zu kämpfen hätten. Ähnlich sieht das Ladeninhaber Karl Ballauf: „Das ist ein geschäftsschädigendes Urteil.“

Für viele Händler war das gestern eine Rolle rückwärts auf den letzten Metern. „Wir hatten uns schon auf den Sonntag eingestellt“, sagt Brigitte Boesch von Elektronik Dopstadt. Bierzelt-Garnitur sei schon angeschafft worden. Auch bei Maier City Schuh war schon alles fertig fürs Fest.

Helmut Wulfhorst, Sprecher der Werbegemeinschaft, ist am Boden zerstört: „Ich hätte nicht gedacht, dass auch Gerichte in der Lage sind, Innenstädte zu Grunde zu richten.“

Die Gewerkschafter von Verdi waren es, die sich mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht gewandt hatten (die WZ berichtete). Sie sahen es als erwiesen an, dass Velberts Rechtsverordnung für das Öffnen der Geschäfte am Sonntag rechtswidrig ist. Der Grund: Die Läden dürften nicht zu Veranstaltungen geöffnet werden, wenn eben diese Veranstaltung nur eine untergeordnete Rolle hat. In dieser Sichtweise wäre das Kinderfest nur Mittel zum Zweck, um die Geschäfte zu öffnen.

Dieser Ansicht folgte jetzt das Gericht in einer Entscheidung, die viele andere Kommunen aufhorchen lässt. Es handelt sich um die erste einstweilige Anordnung, der ein Gericht in solch einem Fall stattgegeben hat. Ein Urteil in der Hauptsache folgt noch.

Bürgermeister Dirk Lukrafka zeigte sich verwundert: „Für mich ist der Beschluss des Gerichts völlig unverständlich. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein traditionelles und regional bedeutsames Kinderfest als Grund für die Sonntagsöffnung nicht ausreichen solle.“ Die vom Gericht untersagte Praxis spiegele langjährig geübte Praxis — nicht nur in Velbert, sondern in ganz Deutschland — wider. Die Stadt will nun schnell handeln und dem Rat eine neue Verordnung vorlegen, damit zumindest zur Trödelmeile am 11. September in Neviges wieder die Geschäfte öffnen können.

Für Daniel Kolle, Verdi Bezirksgeschäftsführer Wuppertal-Niederberg, war gestern ein Tag zum Feiern: „Das ist eine rechtshistorische Entscheidung mit großer Tragweite.“ Den Gewerkschaftern geht es besonders um den Arbeitsschutz bei der Sonntagsarbeit.

Ein Aspekt, den viele Händler in Neviges aber kritisch hinterfragen. Metzger Peter Schmidt merkte an: „In Neviges stehen doch kaum Angestellte im Laden. Das sind zu 90 Prozent die Inhaber.“ Helmut Wulfhorst fragt sich: „Warum geht Verdi immer auf die Kleinen los?“