Neviges Deilbachmühle: Polizei sucht noch immer den Brandstifter

Solange die Ermittlungen in dem Fall nicht abgeschlossen sind, bekommt der Besitzer auch kein Geld von der Versicherung.

Neviges. Vor zehn Monaten, am 12. Juli 2009, ist die Deilbachmühle bis auf die Grundmauern abgebrannt. Schnell stand fest, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden war. Festnahmen gab es in dem Fall bislang nicht. Aber abgeschlossen sind die Ermittlungen auch noch nicht. "Eine Katastrophe", klagt Besitzer Heinz-Dieter Klapheck im Gespräch mit der WZ.

Der Zugang zur Brandruine im Ausflugs- und Wandergebiet ist nach wie vor versperrt. Ein Schild verbietet zudem das Betreten des Geländes. Rund um das verkohlte und dem Verfall preisgegebene "Haus für private Festlichkeiten", wie auf einer Alu-Platte am Eingang zu lesen ist, macht sich die Natur breit. Zwischen den Pflastersteinen von Zugangsweg und Terrasse sprießt Grünzeug hinaus. Sogar in vom Feuer verunstalteten Pflanzkübeln direkt an der Hauswand blüht es.

Heinz-Dieter Klapheck hat den Frühling 2010 an der Deilbachmühle noch nicht mit eigenen Augen gesehen. "Ich war das letzte Mal im vergangenen November dort", sagt der Bauunternehmer aus Oberhausen. Er könne den Anblick nicht ertragen. "Das schaffe ich nicht. Da macht meine Gesundheit nicht mit."

Da die Kriminalpolizei noch ermittelt, "brauche ich mich noch gar nicht bei der Versicherung melden", sagt Klapheck. Die Schadensregulierung sei nach wie vor ungeklärt. Die Versicherung ziehe sich auf den Standpunkt zurück, sich erst mit der Angelegenheit zu befassen, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat.

Da es sich um eine schwere Brandstiftung handelt, darf Klapheck aber nicht darauf hoffen, dass der Fall Deilbachmühle schnell ad acta gelegt wird. Polizeisprecher Ulrich Löhe sagte auf Nachfrage, dass die Beamten nach wie vor in der Sache ermitteln. Bei dem Brand wurde ein Sachschaden von 1,5 Millionen Euro verursacht. Die Versicherung setzte eine Belohnung in Höhe von 50000Euro aus. Doch weiterführende Hinweise soll es nicht gegeben haben.

Völlig offen ist auch, was Klapheck für den Fall des Wiederaufbaus realisieren darf. Die Deilbachmühle samt Grundstück hatte er im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworben. Der Unternehmer hatte vor, dort Eigentumswohnungen einzurichten. Diese Pläne waren auch genehmigt, wurden aber nicht umgesetzt.

Nun hat er ein Problem: Grundsätzlich darf im Außenbereich nur das wieder aufgebaut werden, was zuvor Bestand hatte - und das war ein Hotel- und Restaurantbetrieb. Aber auch anderen "vernünftigen Lösungen", so die Bauaufsicht nach dem Brand zur WZ, wolle sich die Stadt nicht verschließen. Doch ein Wiederaufbau ist für den Oberhausener zurzeit gar kein Thema. "Pläne hatte ich schon. Damit befasse ich mich jetzt aber nicht."