Open-Air-Genuss zum Sparpreis
Gastronomen zahlen in Velbert besonders wenig Terrassengeld für ihre Tische und Stühle unter freiem Himmel. Der Bund der Steuerzahler nennt es „nicht darstellbar“.
Velbert. Draußen in der Sonne sitzen, ein Eis oder einen Cappuccino genießen und dabei die flanierenden Passanten beobachten — jetzt ist die Stunde der Außengastronomie gekommen. An der Elberfelder Straße haben die Wirte schon seit längerer Zeit ihre Tische und Stühle herausgestellt und verwöhnen die Gäste mit ihren unterschiedlichen Angeboten. Kaum jemand macht sich beim entspannten Schlecken und Schlürfen Gedanken darüber, dass die Wirte nicht so ohne weiteres den öffentlichen Raum möblieren dürfen. So etwas muss nicht nur beantragt werden, die Stadt hält auch die Hand auf.
Karsten Kagel, Straßenverkehrsbehörde der Stadt Velbert
Der Bund der Steuerzahler hat kürzlich die sogenannten Terrassengebühren in Nordrhein-Westfalen verglichen. Dabei fiel Velbert als „nicht darstellbar“ durch. „Im Gegensatz zu vielen anderen Städten berechnen wir nicht nach Quadratmetern, sondern nach Stühlen. Das wird zwar von vielen belächelt, aber wir halten das für durchaus sinnvoll“, stellt Karsten Kagel von der städtischen Straßenverkehrsbehörde fest. „Für jeden Stuhl stellen wir zehn Euro in der Zeit von 1. März bis 31. Oktober in Rechnung. Das ist sehr günstig im Vergleich zu anderen Städten“, erläutert der Mitarbeiter der Verwaltung.
Wenn man sich das einmal durchrechnet, hat Kagel recht: Stellt ein Velberter Wirt 20 Stühle auf eine Fläche von 25 Quadratmetern, werden 200 Euro fällig. Der Jahresdurchschnitt in Notrhein-Westfalen liegt nach Auskunft des Bundes der Steuerzahler bei 468,14 Euro — und das in nur fünf Monaten. In Ratingen würden für eine gleich große Fläche 675 Euro fällig, im benachbarten Wuppertal werden sogar 1212,50 Euro fällig. Spitzenreiter ist die Bundesstadt Bonn mit satten 1812,50 Euro. Am günstigsten ist Viersen, dort würden nur 137,50 Euro anfallen.
Vor allem im Landesteil Westfalen herrschen geradezu paradiesische Zustände für Außengastronomen: In Olsberg, Lennestadt, Iserlohn, Eslohe, Erwitte, Brakel oder auch Bad Laasphe verzichten die Kommunen offenbar vollkommen auf das Terrassengeld. „Die Kontrollen, ob die bei uns gemeldeten Stühle tatsächlich mit der Realität übereinstimmen, sind recht lasch“, räumt Karsten Kagel ein. Er führt aus: „Wenn zwei mehr draußen stehen, sagen wir nichts, aber wenn plötzlich doppelt so viele wie gemeldet auftauchen, fällt uns das schon auf. Aber wir können uns auf unsere Gastronomen verlassen.“
Wegen des seit Jahren geltenden Rauchverbots in den Gaststätten stellen einige Betriebe auch in den Wintermonaten November bis Februar Tische und Stühle vor ihre Lokale, um den Rauchern die Gelegenheit zu geben, ihre Nikotinsucht zu befriedigen. „Da gilt dann das Sondernutzungsrecht, das ist ein bisschen teurer, da werden drei Euro pro Quadratmeter im Monat fällig“, erläutert Karsten Kagel die Regelung.
Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Gastwirt Tische und Stühle auf seinem eigenen Grundstück aufstellt. „Da haben wir nichts mit zu tun, da wird dann das Ordnungsamt tätig, weil es sich um die Erweiterung der Schankerlaubnis handelt“, beschreibt Kagel diesen Fall. Der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde sagt: „Daneben wird auch geprüft, ober die Fläche dafür geeignet ist, zum Beispiel, ob davon eine Ruhestörung ausgeht.“