Stadt sieht Verdi-Klage gelassen
Wenn es nach der Gewerkschaft geht, sind in Wülfrath Offene Sonntage passé.
Wülfrath. Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in dieser Woche Klage eingereicht. Ziel: Alle verkaufsoffenen Sonntage in Wülfrath sollen verboten werden. „Der arbeitsfreie Sonntag ist kein Thema, das wir der alleine der Stadtspitze überlassen“, sagt Daniel Kolle von der Gewerkschaft. Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ihrer Verfassungsrechte sei die Klage nötig, da aufseiten der Verantwortlichen in Wülfrath keine Einsicht erkennbar sei. „Wir hoffen nun auf eine schnelle Klärung und Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren“, sagt Kolle, Verdi-Bezirksgeschäftsführer für Wuppertal-Niederberg.
Die Stadt Wülfrath sieht das anders. Sie ist weiterhin der Auffassung, dass in der noch im Juni vom Rat der Stadt verabschiedeten Verordnung ausschließlich traditionelle Märkte und Feste von überregionaler Bedeutung aufgeführt sind. Dazu gehören der Herzog-Wilhelm-Markt und das Kartoffelfest. Offene Geschäfte soll es nach Ansicht der Stadt auch weiterhin bei der Autoschau geben. Die Märkte werden nach Auffassung der Stadt „durch ein großes ehrenamtliches Engagement gestützt, weisen eine hohe Qualität auf und ziehen somit auch überregional viele Besucher an“.
„Im Interesse unserer Bürger wird die Stadt alles daran setzen, dass diese traditionsreichen Veranstaltungen auch in Zukunft in bewährter Form stattfinden werden.“ Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt dem Ausgang der gerichtlichen Verfahren gelassen entgegen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Hintergrund: Im Juni hatte der Streit um verkaufsoffene Sonntage eine neue Dimension erreicht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat durch seinen Beschluss Regeln spezifiziert, wann eine Stadt einen verkaufsoffenen Sonntag veranstalten darf. Wichtig: Es muss ein echter Anlass sein, um vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen abzuweichen. Einfach nur ein Frühlings- oder ein Herbstfest zu feiern, reicht da nicht.
Das Oberverwaltungsgericht legte fest, dass Städte die Geschäfte am Sonntag öffnen lassen dürfen, wenn zu dem Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kommen würden. Eine Öffnung sei unzulässig, wenn sie „gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung“ habe, heißt es in der Begründung. Vom dem Urteil betroffen war man in der Nachbarstadt Velbert. Die Richter in Münster hielten die Satzung der Nachbarn für unzulässig und sorgten so dafür, dass in Neviges ein Kinderfest ganz kurzfristig ohne geöffnete Geschäfte stattfinden musste.
Schon damals kündigte Kolle von Verdi an: „Wir lassen prüfen, ob die verkaufsoffenen Sonntage in Wülfrath und Heiligenhaus rechtens sind.“ In Wülfrath hat man diese Ankündigung vernommen. Noch in der vorletzten Ratssitzung vor der Sommerpause wurde eine neue Verordnung verabschiedet. Die Verwaltung war der Auffassung, dass es sich bei dem noch in diesem Jahr geplanten, aber mittlerweile abgesagten Kartoffelfest und dem Herzog-Wilhelm-Markt (HWM) um Veranstaltungen handelt, die aufgrund ihrer Tradition im Vordergrund stehen und eine „erhebliche Besucherzahl anziehen“, selbst wenn eine dieser Veranstaltungen nicht in Kombination mit einer zusätzlichen Ladenöffnung angeboten wird. Die Stadt beschränkt in der ordnungsbehördlichen Verordnung zudem noch das Gebiet der zu öffnenden Läden. Es handelt sich um den Innenstadtkern, der auch jeweiliges Zentrum der Veranstaltungen ist. Wann das Verwaltungsgericht in Düsseldorf über die Klage entscheidet, ist noch nicht bekannt.