Stadt streicht den Zuschuss für Abi-Ball

Förderverein hilft aus — nicht zum ersten Mal.

Wülfrath. Wieder ist der Förderverein des Gymnasiums kurzfristig gefragt. Zuletzt hatte er die Durchführung des Samstagsateliers gesichert und sprang für die Stadt ein, die den städtischen Eigenanteil nicht stellen konnte. Nun trifft die vorläufige Haushaltsführung den Abiturjahrgang 2018: Dem musste die Verwaltung den bereits schon zugesagten Zuschuss streichen.

Seit Jahr und Tag gewährt die Stadt dem Abschlussjahrgang des Gymnasiums einen Zuschuss zum Abi-Ball. Bekanntlich hat die Schule keine Aula und die Stadt keine Stadthalle. Nach dem Abriss der Stadthalle war zeitweise das Paul-Ludowigs-Haus in Rohdenhaus Ort des Abi-Balls, bis sich die Schüler schließlich für einen Saal in der Wuppertaler Stadthalle entschieden haben. Die Veranstaltung ist nach Angaben des Gymnasiums eine private, die von den Abiturienten organisiert wird. Dennoch werden im Beisein von Bürgermeisterin Claudia Panke die Abschlusszeugnisse ausgegeben. Das Gymnasium tritt in diesem Fall aber als Gast auf.

Um die Miete für externe Veranstaltungshallen bezahlen zu können, unterstützt in der Regel die Stadt den Abi-Jahrgang mit einem Beitrag in Höhe von 1500 Euro. Das war auch für dieses Jahr fest eingeplant. Nun hat die Stadt die Schule informiert, dass sie den Zuschuss nicht gewähren kann. In der vorläufigen Haushaltsführung ist der Stadt untersagt, freiwillige Ausgaben zu tragen. Der Ball ist eben kein laufendes Schulgeschäft.

In der Not hat der Jahrgang beim Förderverein angefragt. „Natürlich helfen wir. Wie soll sonst auch so kurzfristig eine Lücke geschlossen werden“, sagt Vorsitzende Elke Platzhoff. Schatzmeister Wolfgang Jürgens macht aber auch klar, dass dies keine Standardleistung des Fördervereins werde. „Wir erwarten schon, dass der Jahrgang einen möglichen Überschuss des Balls an den Förderverein weiterleitet. Das wurde uns auch schon angeboten. Darüber hinaus stellen wir uns auch die Frage, ob die Stadt — wenn sie wieder einen gültigen Etat hat — ihrer gemachten Zusage doch noch nachkommen kann“, so Jürgens. AR