Velbert Zensus 2011: Niederlage für Velbert

Velbert/Münster. · Vermeintlich falsche Einwohnerzahlen bedeuten weniger Geld für die Stadt.

Zusammen mit der Stadt Bonn und der Gemeinde Much im Rhein-Sieg-Kreis hatte Velbert vor dem Verfassungsgerichtshof NRW gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt und jetzt eine Niederlage erlitten. Die Kommunen sahen sich bei der Zuteilung der Finanzmittel durch das Land benachteiligt, weil aus ihrer Sicht beim Zensus 2011 falsche Einwohnerzahlen ermittelt und ihnen deshalb zu wenige Gelder zugeteilt wurden. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 war nach dem Anhörungstermin am 18. Juni leider zu erwarten“, lautet die Stellungnahme des Velberter Kämmerers Christoph Peitz. „Trotzdem ist die Entscheidung des Gerichtes für die Stadt Velbert eine Enttäuschung, da wir zusammen mit den anderen klagenden Kommunen mit unseren Argumenten nicht durchdringen konnten. Velbert war bewusst, dass die vorausgegangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches das Zensus-Gesetz für verfassungsgemäß befunden hatte, die eigene prozessuale Situation erschwert hat. Gleichwohl war ein Urteil zugunsten der klagenden Städte Bonn und Velbert sowie der Gemeinde Much nicht ausgeschlossen, da keineswegs sämtliche der Argumente durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes obsolet geworden waren.“

Der Zensus 2011 ergab für Velbert im Vergleich zur Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl nach der Volkszählung 1987 eine um rund 2900 Personen geminderte Einwohnerschaft. Da von Landesseite für jeden Einwohner pro Jahr eine Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgt, führt die geringere neue amtliche Einwohnerzahl zu geminderten Landeszuweisungen. Das Ergebnis des Zensus 2011 hat also für den städtischen Haushalt ausgesprochen negative Folgen. „Bei der Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl im Laufe der Zeit ist es unvermeidbar, dass es zu Ungenauigkeiten kommt, jedoch stellt sich eine Differenz von 2900 Personen als ungewöhnlich hoch dar“, ist Kämmerer Peitz überzeugt. Er beziffert die Mindereinahme fürs Stadtsäckel mit knapp einer Million Euro. „Auf der Grundlage des nun ergangenen Urteils wird die Stadt Velbert in Abstimmung mit den anderen beteiligten Kommunen entscheiden, ob die anhängigen Verfahren weitergeführt werden oder nicht.“ uba