Wülfrath: Haftstrafe für Tankstellen-Räuber

Am Montag verurteilte das Wuppertaler Landgericht die beiden Angeklagten wegen versuchten schweren Raubes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Am Ende profitierte der Neusser von seinem straffreien Vorleben.

Wülfrath. Es war als Einbruch geplant und endete als Raub. Beim Überfall auf die Star-Tankstelle am Koxhof am 6. März ging aus Sicht der Täter so ziemlich alles schief. Am Montag verurteilte das Wuppertaler Landgericht die beiden Angeklagten wegen versuchten schweren Raubes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Als "kleines Ganovenstück" hatte die Staatsanwaltschaft die Tat der beiden 30 Jahre alten Männer aus Neuss und Düsseldorf bezeichnet. Nach ihrer Aussage wurden sie zu dieser Tat von einem unbekannten Dritten angestiftet, der um die Schulden beider wusste.

Er habe sie auch zur Tankstelle gefahren, wo sie jedoch davon überrascht wurden, dass sich der Kassierer noch im Verkaufsraum befand. Aus dem Diebstahl war also ein Raub geworden, und das Einbruchswerkzeug (Schraubendreher und Meißel) wurde zur Waffe.

Von diesem Tatbestand - "Die Geschichte müssen wir glauben, denn andere Beweise haben wir nicht", so der Vorsitzende Richter Robert Bertling - ging das Gericht wie auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor in ihren Plädoyers aus.

Uneins zeigte man sich über Details: War der Raub, wie die Staatsanwaltschaft darlegte, bereits mit dem Einstecken des Geldes und der Bedrohung des Kassierers vollendet? Oder blieb sie unvollendet, wie die Verteidigung argumentierte? "Unvollendet", wertete das Gericht und legte versuchten Raub zugrunde.

Am Ende profitierte der Neusser von seinem straffreien Vorleben. "Es gibt nicht viel, das gegen sie spricht", sagte Bertling. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon und muss nun mit einer Therapie seine Spielsucht in den Griff bekommen. Für seinen marokkanischen Landsmann kam aufgrund der Vorstrafen keine Bewährung mehr in Frage.