Anwohner von Bahnlärm genervt

Rund 200 Bürger aus Viersen und Nettetal haben sich am Lärmaktionsplan der Bahn beteiligt.

Foto: Busch

Kreis Viersen. Der erste Teil des Lärmaktionsplans liegt vor. Das Eisenbahn-Bundesamt hat Teil A des Plans im Internet veröffentlicht. In diesem ersten Teil sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vom vergangenen Sommer verzeichnet. Bundesweit beteiligten sich mehr als 38 000 Bürger an dem Verfahren. Auch aus Viersen und Nettetal gingen Beteiligungen ein. In Viersen füllten insgesamt 119 Bürger einen Fragebogen aus, mit dem das Bundesamt erfahren wollte, wie stark sich Bürger durch Schienenlärm belastet fühlen. In Nettetal wurden 86 Beteiligte gezählt. Die meisten fühlen sich durch Schienenlärm stark gestört — zu dieser Einschätzung kamen in Viersen 96 Beteiligte, in Nettetal 74. Die meisten leiden vornehmlich unter dem Güterverkehr. Was besonders häufig nervt: Fahrgeräusche, Bremsgeräusche und das Quietschen in den Kurven.

Die Fahrgeräusche der Züge in Viersen und Nettetal bringen Menschen um den Schlaf. 113 Viersener gaben an, dass der Schienenlärm beim Ein- und Durchschlafen störe, 98 fühlten sich beim Entspannen gestört. In Nettetal werden 76 Menschen vom Schienenlärm am Ein- und Durchschlafen gehindert, 65 fühlen sich beim Entspannen gestört. Entsprechend gaben in Viersen 111 Beteiligte an, nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr laute Fahrgeräusche zu hören, in Nettetal waren es 69. Von Lärmstörungen am Abend, zwischen 18 und 22 Uhr, berichten in Viersen 90 Beteiligte, in Nettetal 60. Tagsüber, zwischen 6 und 18 Uhr, fühlen sich in Viersen immer noch 56 Beteiligte gestört, in Nettetal 51. Den meisten Beteiligten sind in beiden Städten keine Lärmminderungsmaßnahmen bekannt. Viele von ihnen haben bislang auch nicht bemerkt, dass die Güterzüge durch technische Verbesserungen in den vergangenen Jahren leiser geworden sind — in Viersen ist das bislang 87 Beteiligten nicht aufgefallen, in Nettetal 63.

Jetzt können sich Bürger erneut an der Lärmaktionsplanung beteiligen: Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am Mittwoch, 24. Januar. Bis zum 7. März können Bürger dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren und zum ersten Teil des Plans geben. Daraus soll Teil B des Lärmaktionsplans hervorgehen, der Mitte des Jahres veröffentlicht wird. Zusammen ergeben die Teile A und B dann den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland.

Der Lärmaktionsplan analysiert und bewertet die Lärmsituation an Haupteisenbahnstrecken bundesweit und zeigt, wie groß die Lärmbelastung an verschiedenen Orten ist. Ob Maßnahmen umgesetzt werden, die den Schienenlärm reduzieren, entscheidet die Politik. Der Bund will bis 2020 den Schienenlärm im Vergleich zu 2008 halbieren, unter anderem durch ein Lärmsanierungsprogramm, ein Fahrverbot für laute Güterwaggons auf deutschen Schienen ab 2020 und Zuschüsse, wenn Güterzüge lärmmindernde Bremsen erhalten. Außerdem könnte die potenzielle Lärmbelastung von Bürgern vermieden werden, wenn die Kommunen vorausschauend planten, heißt es in Teil A des Lärmaktionsplans — etwa bei der Ausweisung von Baugebieten.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben Betroffene nur dann, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich verändert werden. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms könne aber auch an bestehenden Eisenbahnstrecken ein Schallschutz angebracht werden. Dies sei eine freiwillige Leistung des Bundes, für die es keinen Rechtsanspruch gebe, heißt es im Lärmaktionsplan, Teil A.

Schalltechnische Untersuchungen gab es in Nettetal in den Bereichen Bieth, Kaldenkirchen, Metgesheide und Sonnendyk, ebenso in Boisheim, Dülken und Viersen. In Viersen wurden zwischen Rahserfeld und Noppdorf Schallschutzwände aufgestellt, ebenso zwischen Hamm und Clörather Weg. Diese Maßnahmen zur Lärmreduzierung wurden 2012 beendet, außerdem wurden 152 Wohneinheiten passiv saniert. Wie ein Bahnsprecher mitteilte, wurden dafür insgesamt 6,1 Millionen Euro ausgegeben.