Brüggen: Bürgermeister geht früher

Amtsinhaber wie Gerhard Gottwald in Brüggen können vorzeitig aufhören, damit Wahlen zusammengeführt werden können.

Niederrhein. Gerhard Gottwald hat genug. Am 1. Januar 2014 steht er, wie er in einem Schreiben betont, „25 Jahre an der Spitze unserer schönen Burggemeinde Brüggen“, zuerst als Gemeindedirektor, seit 1999 als Bürgermeister. Damit sei er der dienstälteste Hauptverwaltungsbeamte im Kreis Viersen und einer der „gegenwärtig am längsten im Dienst befindlichen im Rheinland“.

Nun möchte der CDU-Mann nach eigenem Bekunden Jüngeren Platz machen — und zwar noch vor Ablauf seiner offiziellen Amtszeit. Dafür nutzt er das kürzlich vom Landtag beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie.

Dieses Gesetz bietet Bürgermeistern (und Landräten) unter Paragraph 5 an, ihre Amtszeit gleichzeitig mit Ende der Wahlperiode der kommunalen Vertretung im kommenden Jahr zu beenden.

Grundsätzlich gilt: „Bürgermeister, deren Amtszeit zwischen Mai 2014 und dem 20. Oktober 2015 regulär enden würde, können vorzeitig zum Termin der Kommunalwahl aufhören“, erklärt eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Allerdings sei es immer eine Einzelfallentscheidung. Und diese ist nach Angabe des Ministeriums von diversen Kriterien abhängig, etwa der Dauer der Amtszeit.

Der Sinn dahinter ist, Bürgermeister- und Kommunalwahl zusammenzuführen. „Die Wahl des Rates am 25. Mai 2014 und die noch nicht terminierte Wahl des Bürgermeisters im Jahr 2015 würden zu einem fortgesetzten langen Wahlkampf führen“, sagt Brüggens Bürgermeister. Die Wähler müssten innerhalb von knapp anderthalb für ein und die selbe Gemeinde zweimal zur Urne gehen.

Negative finanzielle Auswirkungen muss nach der Amtsniederlegung niemand befürchten: „Sie werden so behandelt, als hätten sie ihre Amtszeit regulär beendet“, betont die Sprecherin des Landesministeriums. Die Rede ist von einer „Brücke“ für die Bürgermeister.