Gesundheitsamt Corona-Fälle: Kreis passt Nachverfolgung an

Kreis · Der Fokus bei Kontaktpersonen liege nun auf „vulnerablen Gruppen“ – Schüler und Kita-Kinder gehören nicht mehr dazu.

Die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt wird nun auch offiziell angepasst.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ebenso wie das Kontaktieren von infizierten Menschen findet im Kreis Viersen bereits seit einigen Wochen nur noch begrenzt statt (die WZ berichtete). Am Donnerstag hat der Kreis nun auch offiziell bekannt gegeben, dass man das Verfahren „angepasst“ habe. Dennoch misst der Kreis den täglich gemeldeten Daten weiter eine gewisse Relevanz bei: „Auch wenn die aktuelle Lage sehr herausfordernd ist, sind die Daten des Gesundheitsamtes nach wie vor eine Richtschnur für unsere Arbeit und Entscheidungen“, betont ein Sprecher des Kreises am Donnerstag.

Infizierte werden in einem „Schnellverfahren“ kontaktiert

Der Fokus der Kontaktpersonenermittlung werde ab Freitag nur noch auf Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, wie Alten-, Pflege und Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften gelegt. „Kitas und Grundschulen fallen nicht mehr unter die priorisierten Einrichtungen“, bestätigt der Kreissprecher. Die konzentrierte Kontakt-Nachverfolgung entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Landes NRW.

Privatpersonen mit positivem Test sollen nur noch in einem „Schnellverfahren“ durch das Gesundheitsamt kontaktiert und auf ein Selbstmelde-Online-Formular verwiesen werden, ab Freitag auf:

„Positive Ergebnisse von Bürgertestungen sowie PCR-Testergebnisse werden weiterhin dem Gesundheitsamt gemeldet“, so der Kreissprecher. Aber das Onlineformular ermögliche den Bürgern eine einfachere Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt, damit werde eine schnellere Bearbeitung der positiven Fälle möglich.

Einen gesonderten Bescheid über den Isolationszeitraum erhalten Infizierte nicht mehr, als Nachweis für den Arbeitgeber reicht der Nachweis über den positiven Test (Bürgerschnelltest/POC oder PCR-Test) aus. Infizierte sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontakte selbstständig über die Infektion zu informieren. Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen sich danach ebenfalls eigenständig in häusliche Quarantäne begeben, sie bekommen keinen Bescheid mehr. Für den Arbeitgeber reicht eine Kopie des positiven Befundes sowie ein Nachweis über den gemeinsamen Wohnsitz aus.

Andere Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls eigenständig bis zu 10 Tage nach Kontakt zur infizierten Person isolieren. Nach sieben Tagen gibt es die Möglichkeit, sich mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest frei zu testen, für Schüler, Kita- und Tagespflegekinder gilt dies bereits nach fünf Tagen.

Aufgrund der momentan hohen Auslastung bittet der Kreis Viersen von einer Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt per Email abzusehen. Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen werde weiterhin von Bundeswehrsoldaten in der Kontaktpersonen-Nachverfolgung unterstützt.