Gesetz stoppt die Solarpläne

Alle sprechen von der Energiewende. Doch in der Praxis scheitert der Strom aus der Sonne am Verwaltungsrecht.

Niederrhein. Erneuerbare Energien sind ein Wachstumsprojekt. Das sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen am Wochenende auf dem Parteitag der CDU Kreis Viersen. Gerade nach der Atomkatastrophe von Fukushima ist die Zeit der Energiewende eingeleitet. Alle wollen raus aus der Kernkraft. Aber wann und wie ist noch offen, und im Alltag stehen den Zukunftstechnologien Wind und Sonne längst noch nicht alle Türen offen.

Das belegt anschaulich ein Beispiel aus Grefrath. 1995 haben die letzten amerikanischen Soldaten die dortige Nato-Kaserne nahe dem Freilichtmuseum Dorenburg verlassen. Seitdem steht das rund 70 000 Quadratmeter große Areal leer, die Gebäude verkommen. Im vergangenen Dezember ersteigerte eine Duisburger Solar-Firma das Gelände.

Das Unternehmen wollte auf Gebäuden und überdachten Parkplätzen 13 000 Quadratmeter Photovoltaik-Anlagen installieren. Doch die Pläne kamen nicht zum Tragen, der Besitzer wechselte erneut. Eine Immobilien-Firma aus Menden hat das Areal gekauft. Ziel: Solaranlagen installieren.

Doch das ist leichter gesagt als getan. „Man kann an dieser Stelle nicht so ohne weiteres eine große Solaranlage errichten“, sagt Andreas Budde, Technischer Dezernent bei der Kreisverwaltung Viersen. Initiativen und Wünsche seien politisch leicht zu favorisieren; verwaltungsmäßig seien solche Themen aber weitaus schwieriger zu handhaben.

Einerseits, erläutert Dezernent Budde, könne man laut Landesbauordnung NRW Solaranlagen genehmigungsfrei errichten. Doch dies gelte im so genannten Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortschaften, nur eingeschränkt. Denn wird dieser durch die Sonne erzeugte Strom ins Netz eingespeist und man erhält Geld dafür, ist das eine gewerbliche Nutzung.

Und die ist im Außenbereich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Bei den Solarzellen auf Bauernhöfen sieht es etwas anders aus. Nutzen die Landwirte 50 Prozent des erzeugten Sonnen-Stroms selbst, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung. Also: Solarzelle erlaubt.

Was bedeutet das für die ehemalige Nato-Kaserne? Laut Flächennutzungsplan ist das Gelände in Vinkrath „Fläche für Allgemeinbedarf“, so Budde. Eine großfläche Solaranlage wäre eine Gewerbenutzung, und deshalb nicht genehmigungsfähig, sagt der Technische Dezernent. Soll die ehemalige Kaserne zu einem Solarpark werden, müsste entsprechendes Planungsrecht geschaffen werden, das Gelände also wohl zu einem Gewerbegebiet umgewidmet werden. Doch das ist derzeit unrealistisch, weil Grefrath über ausreichend Gewerbeflächen verfügt.

Laut Budde hat der Gesetzgeber inzwischen erkannt, dass mit diesen Hürden der Wechsel zu erneuerbaren Energien nicht so leicht zu vollziehen ist. Derzeit wird an einer Novellierung des Baugesetzbuches gearbeitet, wonach die Hürden abgesenkt und die erneuerbaren Energien einfacher zugelassen werden können.

Wann das so weit sein wird, da will sich Budde nicht festlegen: „Das Gesetzgebungsverfahren hat gerade erst begonnen.“