Getötete Polizistin: In welcher Verfassung war der Lkw-Fahrer?

Ein Test ergab 2,6 Promille. Doch es ist umstritten, wie beeinträchtigt er dadurch war.

Mönchengladbach/Viersen. Der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 49-jährigen Lkw-Fahrer vor dem Mönchengladbacher Landgericht beginnt am Donnerstag mit einer Diskussion zwischen dem vorsitzenden Richter Ralf Gerads und dem Anwalt der Familie der getöteten 23-jährigen Polizistin. Dieser will wissen, ob versucht worden sei, über die in der Ukraine lebende Lebensgefährtin des Angeklagten zu erfahren, mit wem sich der 49-Jährige am 27. Dezember 2017 auf einem Rastplatz betrunken haben soll. Später am Abend hatte er nahe der Viersener Ausfahrt der A 61 ein Polizeiauto gerammt und dabei eine Polizistin getötet.

„Welche Relevanz hätte die Zeugin?“, fragt der Richter. Es gehe darum, dass jemand unter starkem Alkoholeinfluss eine Fahrt begann, die er nicht hätte antreten dürfen. Für den Anwalt spielen die Umstände, die dazu führten, aber sehr wohl eine Rolle. „Wie kam es dazu? Haben die Männer versucht, den Angeklagten aufzuhalten?“, fragt er. Ob das jemals aufgearbeitet werden kann, ist fraglich. Zwar soll die Lebensgefährtin in einem Brief an den Angeklagten geschrieben haben, dass sie sich an die Namen der Männer erinnert. Unklar ist aber, ob der Angeklagte ihr in einem Telefonat etwa eine halbe Stunde vor dem Unfall wirklich die vollständigen oder bloß die Vornamen genannt hat — und ob die Lebensgefährtin überhaupt vor Gericht aussagen würde. „Bei Auslandszeugen sind unsere Möglichkeiten beschränkt“, sagt der Richter. „Wenn sie nicht kommen wollen, können wir sie nicht zwingen.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, betrunken auf der A 61 mit seinem Sattelschlepper einen auf dem Standstreifen abgestellten Streifenwagen der Kreispolizei Viersen gerammt zu haben. Laut Polizeiangaben hatte er 2,6 Promille im Blut. Er sagte später aus, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können. Bei dem Unfall wurde eine 23 Jahre alte Polizistin getötet, zwei Kollegen — eine 48-jährige Polizistin und ein 22 Jahre alter Polizeianwärter — wurden schwer verletzt.

Polizist im Zeugenstand

Nach den Aussagen der Geschädigten und der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, die kurz nach dem Geschehen die Unfallstelle erreicht hatten, geht es dem Richter an diesem Tag um die damalige Verfassung des Lkw-Fahrers. Wirkte er betrunken? Reagierte er, wenn er angesprochen wurde? Ein 40-jähriger Beamter der Bundespolizeiinspektion Kleve berichtet: „Es schien mir nicht so, als wenn er nicht mehr Herr der Lage wäre.“ Anders schildert ein 24-jähriger Autobahnpolizist seine Begegnung mit dem Angeklagten: „Er war betrunken, das hat man gemerkt. Er kam schwankend in der Wache an.“ Mehrfach soll der 49-Jährige fast von einem Stuhl gefallen sein. Dennoch: Als dem Lkw-Fahrer auf einem Blatt Papier die Belehrung auf Ukrainisch vorgelegt wurde, soll er zwar um seine Brille gebeten haben, die später im Lkw gefunden wurde, sagt der 24-jährige Polizist: „Er hat dann aber einfach ohne zu lesen im Bereich der Linie unterschrieben. Nicht passend, aber ziemlich nah dran.“