53-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein 53-jähriger Grefrather ist am Montag vom Amtsgericht zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte über das Internet Kontakt zu einem 13-Jährigen gesucht.

Grefrath/Kempen. Der 53-jährige Michael V. (Name von der Redaktion geändert) aus Grefrath wurde am Montag vom Amtsgericht in Kempen wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er räumte ein, mit einem 13-Jährigen Kontakt aufgenommen zu haben, um ihn zu treffen und sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Ein voller Aktenordner auf dem Tisch von Richter Frank Diedrichs enthielt Aufzeichnungen von Gesprächen über das Soziale Netzwerk Facebook und Handy-Kontakte zwischen dem 53-Jährigen und dem Jungen.

„Das hat mit Sexualität eine ganze Menge zu tun“, sagte der Richter über den Inhalt des Ordners. Auch V.’s sonstige Internet-Aktivitäten waren ausgewertet worden. Weil der Angeklagte gestand, mussten diese Beweise nicht im Detail behandelt werden. Auch der Junge und sein Vater, beide als Zeugen geladen, mussten nicht aussagen.

Im Oktober 2011 hatte der geschiedene Vater zweier erwachsener Kinder auf Facebook die Freundschafts-Anfrage an den Jungen gesendet. Danach schickte er Nachrichten, in denen er seine sexuelle Erregung beschrieb, von sexuellen Handlungen berichtete, die er gerne ausüben würde. Außerdem hatte V. dem Jungen eine Guthaben-Karte für das Handy geschenkt, um mit ihm über das Mobiltelefon in Kontakt sein zu können.

Er wisse nicht mehr genau, wie er auf den Jungen gekommen sei, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht. Er kenne viele Jugendliche und engagiere sich in Freizeit-Projekten. Zurzeit würde seine Arbeit mit Jugendlichen allerdings ruhen.

„Als Vater würde ich mein Kind nicht zu so einem Betreuer schicken“, fand Staatsanwalt Hans Nauen deutliche Worte.

„Ich wusste über das Alter nicht Bescheid“, sagte V. zunächst in der Verhandlung. Auch habe er den Jungen zu nichts aufgefordert. Doch der Richter zitierte aus einem schriftlichen Gespräch, in dem der Junge mitteilt, dass er 13 Jahre alt ist.

In einer Nachricht heißt es, dass V. dem Jungen erst schreiben, ihn später auch treffen will. „Schon die Anknüpfung solcher Kontakte mit gewissen Zielen ist strafbar“, erklärte der Richter dem Angeklagten — und riet ihm zu einem Geständnis. Schließlich sei vor Gericht aussagen zu müssen, ein weiteres Trauma für das Opfer. „Wenn ich das Kind hören muss, ist der Gnadensack zu“, sagte Richter Diedrichs.

V., der ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, räumte die Tat ein: „Dass ich Einiges falsch gemacht habe, gebe ich zu.“ Er bestritt nur, dem Jungen ein i-Phone versprochen zu haben. So hatte es in der Anklage gestanden.

„Für Menschen, die Kinder haben, ist so etwas nicht nachzuvollziehen“, sagte Staatsanwalt Nauen. Die Tat sei ein „dicker Hund“, besonders mit Blick auf V.s Arbeit mit Jugendlichen.

„Ich bin schon genug bestraft“, sagte der Angeklagte zum Schluss mit Blick auf Probleme in seiner Familie. Er solle, riet ihm der Richter, lieber einmal an den Jungen denken.

Das Geständnis und die Tatsache, dass V. nicht vorbestraft war, wirkten sich strafmildernd aus, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Strafverschärfend sei dagegen, dass der 53-Jährige den Kontakt über einen längeren Zeitraum gesucht habe. Zur Bewährungsstrafe kommt eine Geldstrafe von 1500 Euro. Computer und Handy werden V. entzogen.