In eigener Sache Darum hat die WZ über das Fehlverhalten von Christoph Dellmans berichtet

Kempen · Zur Berichterstattung über den Kempener Stadtsprecher hat die Redaktion viel Kritik bekommen. Das nehmen wir zum Anlass, zu erklären, warum wir berichtet haben.

Christoph Dellmans geht als Kandidat von SPD, Grünen und Linken ins Bürgermeister-Rennen. Gewählt wird am 13. September.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Vor einer Woche hat die WZ exklusiv über ein dienstliches Fehlverhalten von Stadtsprecher Christoph Dellmans berichtet. Darüber, dass er 2013 und 2016 im Zusammenhang mit der Anmietung von Karnevalswagen eine Summe von 3250 Euro nicht ordnungsgemäß an die Stadtkasse zurückgezahlt hat. Die Berichterstattung rund um den Bürgermeisterkandidaten von SPD, Grünen und Linken hat in Kempen für großes Aufsehen gesorgt. Im Zuge dessen gab es per E-Mail, am Telefon und in den sogenannten Sozialen Medien auch Kritik am Vorgehen der WZ-Redaktion, dass sie überhaupt über das Thema berichtet hat.

Nach Ansicht einiger Leser und aus Sicht von Dellmans’ Unterstützer-Parteien handelt es sich um ein dienstrechtliches Thema, das nichts in der Öffentlichkeit verloren hat. Zudem wird die Redaktion mit Vorwürfen konfrontiert, bewusst Einfluss auf die Wahl nehmen zu wollen.

Diese Kritik nehmen wir zum Anlass, einmal zu erläutern, warum sich die Redaktion für die Veröffentlichung entschieden hat.

Erstens geht es ohne Frage um interne Details, die zunächst nur den Arbeitnehmer Dellmans und seinen Dienstherrn angehen. Wenn Christoph Dellmans bis zu seiner Rente Leiter eines Referates im Rathaus bleiben würde, ist es auch so, dass diese Details niemanden etwas angingen. Nun will er aber Bürgermeister werden. Als Kandidat für dieses Amt steht er unter anderem für Transparenz ein (nachzulesen auf seiner Homepage). Auch deshalb ist die Redaktion der Meinung, dass sein Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Geld des Steuerzahlers aus 2013 und 2016 zur Vita eines Bürgermeisterkandidaten gehört. Und diese wiederum geht den Bürger bzw. den Wähler sehr wohl etwas an.

Zweitens erhält die Redaktion vor allem für den Zeitpunkt der Veröffentlichung – gut zwei Monate vor der Wahl – Kritik. Dass dies so ist, überrascht die Redaktion nicht. Und das Thema hat in der Abwägung vor der Berichterstattung auch eine Rolle gespielt. Mit dem Ergebnis, dass Journalisten erst dann über ein Thema berichten können, wenn es final recherchiert – sozusagen wasserdicht – ist. Insbesondere in diesem Fall war und ist allerhöchste Sorgfalt angesagt. Konkret ist es so, dass die Redaktion in den vergangenen Monaten viele Gerüchte zu einem möglichen Fehlverhalten von Christoph Dellmans gehört hat. Mit Gerüchten machen wir aber keine Zeitung, sondern mit Fakten. Und diese liegen erst seit Ende Juni definitiv vor. Die Bestätigung durch Christoph Dellmans folgte dann auf Anfrage am 9. Juli. Für die WZ-Redaktion sind die Fakten in dieser Geschichte wichtiger als der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Zudem gilt die Pressefreiheit in Deutschland an 365 Tagen im Jahr. Nirgendwo steht geschrieben, dass es vor Wahlterminen Einschränkungen gibt.

Drittens: Wenn wir als Redaktion nicht über die vorliegenden Fakten berichtet hätten, würden wir uns dem Vorwurf aussetzen, etwas verheimlichen bzw. unter den Teppich kehren zu wollen. Denn irgendwann könnte es heißen: Die Presse (in dem Fall die WZ) wusste davon und hat es verschwiegen. Zum Beispiel dann, wenn das Thema während einer möglichen Amtszeit von Dellmans als Bürgermeister ans Licht kommen würde. Der Weg zum leider häufig verwendeten Begriff der „Lügenpresse“ ist dann auch nicht mehr weit.

Und viertens wirft der Vorgang rund um die Kempener Stadtkasse viele Fragen auf. Fragen, die völlig unabhängig von der Person Christoph Dellmans nun von der Politik und von Journalisten gestellt werden müssen. Als da wären: Verfügt die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Steuergeld über Compliance-Regeln? Wie wird im Kempener Rathaus die Herausgabe von Mitteln aus der Stadtkasse geprüft und nachverfolgt? Wieso können überhaupt städtische Mittel zum Vorstrecken einer Zahlung für einen Privatverein – im vorliegenden Fall für die Prinzengarde – eingesetzt werden? Die Redaktion der Westdeutschen Zeitung wird diese und andere Fragen stellen und über die Antworten berichten.

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