Buttermarkt war voll Kempener halten sich nicht an Corona-Regeln
Kempen · Die Glühwein-Aktion in der Kempener Altstadt am Wochenende sorgt im Nachgang für Diskussionen.
Wie die WZ erfuhr, war es in der Stadt am Wochenende zu Verstößen gegen die Corona-Schutzauflagen gekommen. Polizei und Ordnungsamt waren im Einsatz.
Auf Anfrage der WZ erklärte die Stadt, dass die Gastronomen nach der Coronaschutzverordnung im Außer-Haus-Verkauf Speisen und (alkoholische) Getränke verkaufen dürfen. Eingehalten werden müssen allerdings Mindestabstände und Hygieneanforderungen. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um den Gastro-Betrieb untersagt. Doch daran hielten sich nicht alle Besucher.
Ein Betrieb durfte nicht weiter verkaufen
Die Ordnungsbehörde bestätigte, dass im Rahmen von Kontrollen Verstöße festgestellt wurden, wie Unterschreitung des Mindestabstands, Missachtung der Maskenpflicht, Verzehr von alkoholischen Getränken in unmittelbarer Umgebung des Gastronomiebetriebs und Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Am Samstag habe es Kontrollen gegeben, der große Einsatz fand dann am Sonntag statt. Einem Gastronomiebetrieb wurde der weitere Außer-Haus-Verkauf am Sonntag untersagt.
„Aufgrund der gemeldeten Verstöße wurde eine größere Kontrolle zusammen mit der Polizei durchgeführt“, so die Stadt. Mit Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Buttermarkt entfernten sich die Personengruppen recht zügig. Von Privatpersonen wurden also keine Daten für die Einleitung von Verfahren erfasst. Das sei nicht mehr möglich gewesen, heißt es vom Ordnungsamt der Stadt. Gegen den Gastronomiebetreiber sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Verstöße eingeleitet worden.
Nur kurzzeitiges Absetzen der Maske zum Trinken zulässig
Kunden dürfen Speisen und Getränke nur in einem Umkreis ab 50 Meter um den Gastro-Betrieb zu sich nehmen, wobei Mindestabstände und Maskenpflicht weiter beachtet werden müssen, so die Stadt. In der Zeit von 7 bis 19 Uhr besteht in der gesamten Innenstadt Maskenpflicht. Lediglich das kurzzeitige Absetzen der Maske zum Trinken eines Getränkes oder dem Essen der Speise sei zulässig. Auch das Rauchen einer Zigarette befreie nicht von der Maskenpflicht. Zukünftig würden weitere Kontrollen durchgeführt. Die Stadt appelliert mit Blick auf die stetig steigenden Infektionszahlen auch in Kempen, dass sich die Bürger an die bestehenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Maskenpflicht in der Innenstadt halten sollen.
Christoph Wefers, Gastronom des Falko am Buttermarkt, hatte die Glühwein-Aktion mitangestoßen, bei der in drei Gaststätten „Glühwein to go“ angeboten wurde. Mit drei Anlaufstellen, an denen man seine Tassen abgeben oder auffüllen lassen konnte, wollte man erreichen, dass die Menschen weitergehen und sich nicht nur an einem Platz aufhalten.
Wefers zeigte sich im Gespräch mit der WZ enttäuscht, dass das nicht funktioniert hatte. Es sei viel los gewesen auf dem Buttermarkt, eine Massenveranstaltung sei es aber nicht gewesen. „Wir haben regelmäßig auf den Abstand von 50 Metern hingewiesen“, so Wefers. Im Großen und Ganzen hätten sich die Menschen an Abstand untereinander und Maskenpflicht gehalten. Er verweist darauf, dass nicht viele Verstöße aufgenommen wurden. Dennoch müsse man nun überlegen, wie und ob die Aktion am nächsten Samstag stattfinden kann.