Start nach Corona-Pause Kempen: Ab Donnerstag gilt die Schulpflicht

Kempen · Nur Lernangebote für Abiturienten sind freiwillig.

An der Kempener Gesamtschule sollen am Donnerstag wieder Schüler unterrichtet werden.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Die Schüler der zehnten Klassen der Gesamtschulen sind ab Donnerstag verpflichtet, am wieder beginnenden Unterricht teilzunehmen. Das teilte der Kempener Schulleiter Uwe Hötter der WZ mit, nachdem er in diversen Medien „von Bild bis 1Live“ anderslautende Informationen mitbekommen hatte. Laut diesen Berichten solle die Teilnahme am Unterricht freiwillig sein.

Dies ist nicht so. Um dies zu untermauern, reicht ein Blick in die jüngsten Angaben des Schulministeriums NRW. „Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend“, heißt es in einer Mail an die Schulen. Und zwar „für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B“. Außerdem „für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse zehn oder des Mittleren Schulabschlusses und für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen“.

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist nach Angaben der Behörde freiwillig, „weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben“.

Vom verpflichtenden Unterricht befreit werden können nur Schüler, die unter einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko einer Corona-Erkrankung erhöht, so das Ministerium. In diesen Fällen sollen die Eltern nach Rücksprache mit einem Arzt entscheiden und die Schulen schriftlich über ein Fernbleiben informieren.

(tkl)