Königshütte Ein See, die Behörden und viel Frust

Kempen/St.Hubert · Analyse: Am Königshütte-See neigt sich eine weitere illegale Badesaison dem Ende entgegen. Stadt, Kreis und Eigentümer bekommen die Lage nicht in den Griff. Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme.

 Der Teil des Sees rechts vom Damm wird von Segel- und Surf-Club genutzt. Dort haben die Mitglieder Zutritt. Der Bereich links vom Damm darf nicht fürs Baden genutzt werden.

Der Teil des Sees rechts vom Damm wird von Segel- und Surf-Club genutzt. Dort haben die Mitglieder Zutritt. Der Bereich links vom Damm darf nicht fürs Baden genutzt werden.

Foto: Daniel Gonzales

Beim Blick aus dem Fenster wird in diesen Tagen deutlich, dass der Sommer tatsächlich zu Ende geht. Mit ihm endet eine weitere illegale Bade-Saison am Königshütte-See in St. Hubert. Erneut gab es jede Menge Müll, zahlreiche Knöllchen und Anzeigen sowie letztlich verärgerte Anwohner und frustrierte Mitarbeiter bei Behörden und Eigentümer. Und unterm Strich beschleicht einen das Gefühl, dass sich die angespannte Lage rund um den ehemaligen Auskiesungs-Bereich der Firma Klösters im Landschaftsschutzgebiet nicht ändern wird. Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme. Zeit für Anregungen, damit sich die Situation 2020 verbessert.

Von Behördenseite involviert sind am Königshütte-See sowohl der Kreis Viersen als auch die Stadt Kempen. Der Kreis ist nach eigenen Angaben deshalb im Boot, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Der Behörde obliegt es, Vergehen in diesem Landschaftsschutzgebiet zu ahnden. Dabei geht es zum Beispiel um das Hinterlassen von Müll auf dem Areal. Oder das verbotene Parken entlang der B 509 zwischen Kempen und Hüls.

Bei beiden beschriebenen Vergehen ist die behördliche Verfolgung aber nicht so einfach, wie ein Insider berichtet. In Sachen Müll muss die Behörde nämlich den Verschmutzer auf frischer Tat ertappen. Und beim Parken im Landschaftsschutzgebiet, das den Verursacher deutlich teurer zu stehen kommt als ein normales Parkvergehen, wird es besonders skurril. Denn das Landschaftsschutzgebiet endet zum Beispiel am Grünstreifen der Bundesstraße. Da komme es bei der Einschätzung eines Parkvergehens entlang des Grünstreifens schon mal auf Zentimeter an. Preislich ist das von immenser Bedeutung: Ein „reguläres“ Knöllchen der Stadt kostet zehn Euro, eins vom Kreis Viersen wegen Parkens im Schutzgebiet kostet 50 Euro. Angesichts dieser Konsequenz würde sich der Eintritt in ein Freibad doch schon eher lohnen.

Bei der Müllbeseitigung außerhalb des eingezäunten Bereiches haben sich die Behörden ebenfalls recht komplizierte Regeln gegeben. Das geht aus einem Schreiben der Stadt Kempen an einen Anwohner hervor. Im der E-Mail an einen Bürger heißt es: „Die Firma Klösters ist für die Abfallbeseitigung außerhalb ihres Grundstücks verantwortlich, soweit die Abfälle offensichtlich von den Badegästen herrühren. Sofern Auto- oder Fahrradfahrer illegal Abfälle aus dem Fenster werfen, sind sowohl die Stadt Kempen als auch die Firma Klösters für deren Abfallbeseitigung nicht zuständig. Hier trifft die Verantwortlichkeit für Straßen, Bankette und Radweg den Straßenbaulastträger, Straßen NRW.“ Heißt vermutlich: Wenn dort eine alte Badehose liegt, muss ein Klösters-Mitarbeiter ran. Sollte es sich aber um einen Autoreifen handeln, muss dieser Mitarbeiter eine Niederlassung von Straßen NRW informieren. Alles eine Frage der Definition.

Strafanzeigen werden
nicht weiterverfolgt

Ein weiteres Ärgernis aller Beteiligten ist das Thema Strafverfolgung. So räumte Kreisdirektor Ingo Schabrich jüngst in einem Brief an einen Anwohner ein, dass „etliche Strafanzeigen, die im letzten Jahr gestellt wurden, leider im Laufe des Jahres allesamt eingestellt worden seien“ (die WZ berichtete). „Unter Präventionsgesichtspunkten werden daher nur noch bei der zweiten Feststellung Strafanzeigen erstattet. Hier habe ich die Hoffnung, dass diese dann auch von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden“, so Schabrich mit Blick auf Umweltschutz- und Parkvergehen.

Diese Aussagen verärgern den Kempener Nabu-Vorsitzenden Peter Jeske. „Eindeutige, unzweifelhafte Verstöße werden also erst bei einem zweiten Verstoß sanktioniert“, kommentiert Jeske in einem Leserbrief. „Ich würde gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage eine derartige Rechtsauslegung erfolgt. Darf ich zukünftig bei einem Verstoß gegen ein Parkverbot darauf verweisen, dass ich besagtes Verbot an dieser Stelle zum ersten Mal missachtet habe und ich dort – versprochen –   nicht wieder parke?“ Polizei und Ordnungskräfte dürften angesichts dieser Aussagen kaum motiviert sein, am Königshütte-See sonderlich aktiv zu werden, so Jeske. „Und für die beteiligte,  ehrenamtliche Naturschutzwacht sehe ich keinen Sinn einer weiteren Beteiligung an derartig folgenlosen Aktionen.“

Nicht weiterverfolgt werden die Anzeigen von der Staatsanwaltschaft Krefeld. Das bestätigen sowohl der Kreis Viersen als auch die Firma Klösters. Letztere ist nach Informationen der WZ im Übrigen der Haupt-Anzeigensteller. Denn hauptsächlich lässt sich am Königshütte-See nur das Vergehen eines Hausfriedensbruchs verfolgen. Bei allen anderen Vergehen (Müll, Sachbeschädigung etc.) geht es wieder um das „Ertappen auf frischer Tat“. Das ist meist nicht gegeben, weil sich nicht ständig Behördenvertreter auf dem Gelände aufhalten können. Deshalb bringen die Behörden auch gar nicht so häufig Verstöße zur Anzeige.

Axel Stahl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigt, dass Verfahren eingestellt werden. Der Oberstaatsanwalt macht aber deutlich, dass die Sachbearbeiter der Justizbehörde dies nicht tun, weil sie keine Lust auf das Verfahren haben. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft per Gesetz zur Einstellung verpflichtet. Nach Angaben von Stahl reicht beim Hausfriedensbruch eine bloße Anzeige nicht aus. Der Geschädigte – im konkreten Fall also Eigentümer – Klösters müsse einen Antrag auf unbedingte Strafverfolgung stellen.

Denn beim Hausfriedensbruch handele es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. „Ohne dass der Betroffene einen solchen Strafantrag stellt, dürfen die Behörden – bei einem absoluten Antragsdelikt – nicht tätig werden. Als bestes Beispiel dafür kann der Hausfriedensbruch genannt werden“, heißt es dazu im digitalen Fachlexikon „Juraforum“. Die Staatsanwaltschaft könnte nur ohne Antrag aktiv werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist beim Hausfriedensbruch auf einem Privatgelände aber nicht der Fall. Beim Königshütte-See liege der Staatsanwaltschaft Krefeld kein konkreter Antrag zur Strafverfolgung seitens des Eigentümers vor, so Stahl. Ob die Firma den bürokratischen und juristischen Aufwand für diese kleineren Delikte scheut, kann nur spekuliert werden.

Landrat will das Zusammenwirken der Behörden verbessern

So weit. So frustrierend. Nun scheint es aber so, dass Behörden und Eigentümer den Zustand auf dem und rund um das Gelände nicht mehr länger hinnehmen wollen. Zumindest stellt Landrat Andreas Coenen das in einer E-Mail an einen Anwohner in Aussicht. „Auf meine Initiative hat bereits ein Treffen aller beteiligten Behörden stattgefunden, in dessen Rahmen Maßnahmen sowie das künftige weitere Vorgehen zur Begegnung der Situation am Königshütte-See abgesprochen wurden“, schreibt Coenen. „Ferner wird daran gearbeitet, ein besseres Zusammenwirken der beteiligten Behörden zu organisieren. Die Umsetzung dieses Prozesses habe ich Herrn Kreisdirektor Schabrich übertragen.“