Grefrath Regelungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen auf Prüfstand

Grefrath. · Einige Regelungen sollen konkretisiert werden, entschied der Planungsausschuss. Man möchte Bauwillige nicht abschrecken.

Ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1997, den sich die Grefrather Politik gegeben hat, sorgt weiterhin für Diskussionen. Dieser besagt, dass die Gemeinde Grefrath Bebauungspläne für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums vorrangig nur noch für die Flächen aufstellt, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Ausgenommen seien Einzelgrundstücke, die der Baulückenschließung dienen.

Die Verwaltung hatte die „Überprüfung der Handhabung des Grundsatzbeschlusses“ nun auf die Tagesordnung im Bau-­, Planungs- und Umweltausschuss gesetzt. Die Formulierung „vorrangig“ zeigt schon, dass es durchaus Ausnahmen geben kann. In jüngerer Zeit habe es zunehmend Anträge gegeben, die sich mit der so genannten Nachverdichtung in größeren hinterliegenden Gartenbereichen befassten. Aus Sicht der Gemeinde sind diese mehr oder weniger kleinteiligen „Nachverdichtungen“ sowohl städtebaulich als auch mit Blick auf den Umweltschutz zu begrüßen. Dadurch müssen keine Flächen in Außenbereichen für Bebauung verbraucht werden.

Entschieden wird von der Politik bei jedem Antrag neu. Aber um private Initiativen nicht abzuschrecken, sollten einige Kriterien konkretisiert werden, die die Vorhersehbarkeit der Entscheidung verbessern. Als Beispiele für solche Kriterien nennt die Verwaltung Größe der Baufläche, Übernahme der Planungskosten, Umfang von Erschließungsmaßnahmen, Verwaltungsaufwand und die bestehende planungsrechtliche Situation.

Anlass war ein Antrag von
Vinkrather Grundstücksbesitzern

Diese Kriterien sollen nun mit Leben gefüllt werden. Grefraths Bürgermeister Manfred Lommetz wünschte sich in der Ausschusssitzung dafür Impulse aus den Fraktionen. Diese werden nun beraten und bis Mitte April ihre Ideen einbringen.

Konkret entzündete sich die Diskussion aktuell erneut an einem Antrag von Vinkrather Grundstücksbesitzern auf Schaffung von Baurecht auf einem Areal hinter den Häusern Dorfstraße 82 bis 88b für drei bis sechs Einfamilien- oder Doppelhaushälften. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Wilma Hübecker signalisierte für ihre Fraktion Zustimmung. Doch SPD-Fraktionschef Bernd Bedronka will erst entscheiden, wenn die Konkretisierung des Grundsatzbeschlusses steht, und meldete Beratungsbedarf an. Dafür gab es zwar Kritik von Dietmar Maus (CDU): Man müsse den Ort entwickeln und nicht auf Grundsätze pochen. Aber es blieb dann bei der Vertagung von Beratung und
Entscheidung.

Ablehnen wollte die SPD gleich den Antrag der Eigentümer auf Schaffung von Baumöglichkeiten auf den Parzellen 21 und 22 an der Bruchstraße in Oedt. Das sei schon einmal beraten und abgelehnt worden, so Bernd Bedronka. Mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen sprach sich der Ausschuss aber dafür aus, die planungsrechtlichen Möglichkeiten auf der Fläche durch die Verwaltung prüfen zu
lassen.

Zu Verzögerungen ist es in den Planungen des neuen Baugebietes an der Schaphauser Straße in Grefrath im Beteiligungsverfahren gekommen, schilderte Bauamtsleiter Norbert Enger den Ausschussmitgliedern. Das hat zwei Gründe: Zum einen der Denkmalschutz, denn der Nordkanal führte dort entlang. Zum anderen Schutz vor Lärm- und Geruchsimmissionen. Wegen der Nähe zu Firmen wie Nova Textil und Polytex wurde ein weiteres Gutachten notwendig. Gefährdet sei die Umsetzung des Neubaugebietes allerdings dadurch nicht, so Norbert Enger.