Neues Baugebiet Grefrath bringt Bauprojekt auf den Weg
Oedt. · Die Gemeinde will ein Wohngebiet entlang der Färberstraße errichten.
Der Grefrather Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres auch ein neues Baugebiet in Oedt auf den Weg gebracht. Zugestimmt wurde der Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für eine Ergänzung des Bebauungsplanes im Bereich Vitusstraße/Gurtfeld. Die Gemeinde ist zurzeit dabei, einen Grundstücksstreifen entlang der südlichen Färberstraße zu kaufen, um dort ein Wohngebiet realisieren zu können. Dort könnten etwa 20 Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 350 und 800 Quadratmeter entstehen. Zudem könne auf Höhe der „Girmes-Arbeitersiedlung“ ein Mehrfamilienhaus gebaut werden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Allerdings müssen die Geräuschemissionen durch das Girmes-Gelände noch untersucht werden.
Die Fläche wird zurzeit hauptsächlich landwirtschaftlich und als Kleingärten, die dann weichen müssen, genutzt. Die Kaufverhandlungen seien zwar noch nicht abgeschlossen. Trotzdem wollte die Gemeindeverwaltung einen Beschluss in diesem Jahr, um von einem beschleunigten Verfahren für Außenbereichsflächen zu profitieren, die direkt an den Ort anschließen. Dafür musste ein Beschluss bis zum 31. Dezember her. Das ist nun gelungen.
Ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 1997 sorgt weiterhin für Diskussionen. Dieser besagt, dass die Gemeinde Grefrath Bebauungspläne für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums vorrangig nur noch für die Flächen aufstellt, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Ausgenommen seien Einzelgrundstücke, die der Baulückenschließung dienen.
SPD fürchtet, dass der Gemeinde Einnahmen entgehen
Damals wollte man etwas gegen die Belastungen für die Gemeinde Grefrath durch Bevölkerungswachstum und erheblich steigende Baulandpreise tun. Heute freut sich jede Kommune über zusätzliche Einwohner, und Wohnraum ist knapp. Doch dahinter steckt natürlich auch die Überlegung, dass die Gemeinde an der Vermarktung von Baugrundstücken verdienen kann. Ins Spiel gebracht wurde dieser Grundsatzbeschluss in den vergangenen Jahren immer mal wieder. Aktuell ist er, weil die Kempener Firma Heckmann den Bau von vier Doppelhaushälften und zwei freistehenden Einfamilienhäusern plant.
Beantragt ist eine Nachverdichtung in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke Oststraße 40 und 42, im Eckbereich Tönisvorster-/Oststraße. Einigkeit gab es darüber, dass eine Bebauung in diesem Bereich sinnvoll ist.
Die SPD lehnte den Antrag trotzdem mit Blick auf den Grundsatzbeschluss ab. Man habe in der Vergangenheit schon Ausnahmen zugelassen, diese seien aber auch gut begründet gewesen, so Bernd Bedronka (SPD). Er habe Bauchschmerzen bei der Entscheidung, weil der Gemeinde so Einnahmen entgingen, pflichtet Roland Angenvoort bei. Wilma Hübecker (CDU) regte an, dass man den Grundsatzbeschluss konkretisieren müsse, zum Beispiel, ab welcher Größe er greift. Man wolle nun nicht auf die Bremse treten, wo doch Baumöglichkeiten begrenzt seien, so Christian Kappenhagen (CDU). Mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und dem Bürgermeister wurde der Aufstellung des Bebauungsplanes zugestimmt.