Lärm und Gestank Tönisberg: Blockheizkraftwerk ist stillgelegt
Tönisberg/Kempen · Erfolg für Anwohner des Erprathswegs: Der Kreis Viersen fordert aus Gründen des Immissionsschutzes eine Genehmigung für ein Kraftwerk im Kempener Stadtteil Tönisberg.
Die Tönisberger, die gegen ein Blockheizkraftwerk am Erphratsweg kämpfen, können einen großen Erfolg verbuchen. Mit Wirkung zum 11. Juli hat der Kreis Viersen die mit Palmöl betriebene Anlage auf dem Gelände eines Gartenbaubetriebs stillgelegt. Das geht aus einer Ordnungsverfügung hervor, die das Amt für Technischen Umweltschutz des Kreises Viersen Anfang Juli verschickt hat. Grundlage der Stilllegung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz, mit dem die Anlage nicht im Einklang stehe.
Wie Mitte Juni von der WZ berichtet, gibt es rund um das Kraftwerk eine Gruppe von etwa 30 Anwohnern, denen die Anlage zu laut war. Außerdem störten sich die Nachbarn am Gestank, der dort erzeugt worden sei. Mit Hilfe eines Kölner Anwalts hatten sich die Anwohner auf den Weg gemacht, weil sie der Meinung waren, dass das Kraftwerk nicht ordnungsgemäß genehmigt worden – und somit auch der Betrieb nicht rechtmäßig sei.
Zu dieser Erkenntnis ist nun auch das Amt für Technischen Umweltschutz gekommen. Die Anlage sei illegal errichtet worden, heißt es in der Ordnungsverfügung. Daher werde die Stilllegung angeordnet. Bei einem Verstoß gegen diese Verfügung könnte für den Betreiber ein Zwangsgeld in Höhe von 20 000 Euro fällig werden, so der Kreis.
Die Entscheidung überrascht etwas, weil sowohl die Stadt Kempen als auch der Kreis Viersen bislang der Ansicht waren, dass die Anlage nicht genehmigungspflichtig sei. So hatte der Technische Beigeordnete Torsten Schröder Mitte Juni in einem Kempener Fachausschuss erklärt, dass die Anlage „baurechtlich genehmigungsfrei“ sei. Ebenso erklärte der Kreis Viersen Mitte Juni gegenüber der „Rheinischen Post“, dass das Kraftwerk keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.
Anfang Juli heißt es nun von der Kreisbehörde, dass sehr wohl eine Genehmigung Voraussetzung für den Betrieb sei. Nach Angaben des Kreises Viersen sind zwar die vier einzelnen Anlagen, die zum Kraftwerk gehören, für sich nicht genehmigungspflichtig. Dabei handele es sich um ein Palmöl-Blockheizkraftwerk, einen Kohlekessel, einen Ölkessel und einen Gaskessel. Diese Einzelanlagen würden aber dann aus Gründen des Immissionsschutzes genehmigungspflichtig, wenn „ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang besteht“.
Vier Anlagen gemeinsam
brauchen eine Genehmigung
Für den Kreis Viersen steht fest, dass alle vier Einzelanlagen auf demselben Grundstück stehen. Außerdem heißt es in der Verfügung: „Alle vier Heizanlagen speisen Wärme in den Heizkreislauf für die Gewächshäuser ein und sind damit mit einer gemeinsamen Betriebseinrichtung verbunden. Gleichzeitig dienen sie damit dem technischen Zweck, Wärme für die Beheizung der Gewächshäuser zu erzeugen. Damit sind alle Voraussetzungen des Paragraphen 1, Absatz 3 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt.“ Eine Genehmigung sei demnach erforderlich.
Nach der jüngsten Entscheidung sieht sich die Stadt Kempen nicht federführend im Boot. Die Stillegung sei aus Immissionsschutzgründen erfolgt. Da sei der Kreis Viersen verantwortlich. Aus baurechtlichen Gründen liegt aus Sicht der Stadt kein Verstoß vor. „Bei der Anlage handelt es sich um eine nach der Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtige Anlage, weshalb wir als Stadt als Bauordnung nach wie vor dort nicht zuständig sind“, teilt Dezernent Schröder auf Anfrage mit.
Mit Blick auf die Hoheit der Stadt in Sachen Baurecht könnte der Fall für die Kommune dennoch Folgen haben. Die Anwohner fühlen sich im bisherigen Verfahren nicht ordnungsgemäß behandelt. Die Stadt habe ihre bauaufsichtsrechtliche Verpflichtung zum Einschreiten nicht wahrgenommen, weshalb eine Klage gegen die Stadt Kempen eingereicht worden ist. Torsten Schröder bestätigt diese Klage. „Im Rahmen des laufenden Verfahrens darf ich hierzu keine weiteren Angaben machen“, so Schröder.
Betreiber des Kraftwerks ist der Tönisberger Gärtnermeister Herbert Metzer, der die Verfügung des Kreises Viersen „selbstverständlich akzeptiert“, wie er am Donnerstag auf WZ-Anfrage sagte. Daher habe er alles komplett abgeschaltet, auch wenn möglicherweise der Betrieb des Blockheizkraftwerks ohne Öl und Kohle weiterhin erlaubt sei. „Ich möchte aber, dass jetzt bei dem Thema Ruhe einkehrt.“
Der Tönisberger ist aber weiterhin gewillt, die Anlage in Betrieb zu nehmen. „Das Antragsverfahren läuft bereits“, so Metzer. In diesem Zusammenhang werde es Messungen in Sachen Geruch und Lärm geben. Letztlich will Metzer die Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben betreiben. „Deshalb befinden wir uns ja jetzt im Genehmigungsverfahren.“