Umgebungslärm im Kreis Viersen Verkehr ist Hauptursache für Lärm in Grefrath
Grefrath · An der Bundesstraße 509 in Grefrath werden im Tagesdurchschnitt Grenzwerte überschritten.
(ure) 4 484 755 Fahrzeuge pro Jahr auf der Bundesstraße 509 in Höhe der Kreuzung zur Mülhausener Hauptstraße. Das Umweltbundesamt hat nachgezählt. Einleuchtend ist, dass so viele Fahrzeuge auch viel Lärm erzeugen. Bis zum 18. Juli muss die Gemeinde Grefrath verpflichtend eine Lärmaktionsplanung durchführen und mit diesem Instrument Maßnahmen ergreifen, die den Lärm mindern sollen – mindestens mittel- und langfristig. Dabei soll auch auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen geachtet werden: zum Beispiel Geld oder Personal.
Eine von vielen Möglichkeiten ist die Reduzierung von Geschwindigkeiten, wenn dies rechtlich möglich ist. Der Hintergrund: Eine Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle fünf Jahre so genannte Lärmkarten zu erstellen und diese als Basis für Lärmaktionspläne zu nutzen. Einsehbar sind diese Lärmkarten im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de. Eine grundsätzliche Übersicht findet man unter www.umwelt.nrw.de > Umwelt > Umwelt und Gesundheit > Lärm > Lärmkarten und Aktionspläne. Wichtiger Aspekt hinsichtlich der Lärmaktionspläne ist die Beteiligung der Bürgerschaft. Sie soll mitwirken – erstens bei der Erstellung, zweitens bei der Überprüfung der Pläne.
Gemessen wird die Belastung mit dem Tag-Abend-Nacht-Lärmpegel (Lden), seit 2002 europäischer Standard. Er misst den Lärmpegel durchschnittlich über einen ganzen Tag („d“ steht für day, „e“ für evening und „n“ für night) . Mit 65 Dezibel (A) ist ein Grenzwert erreicht.
Straßenbaulastträger ist
für Maßnahmen zuständig
Zur Einordnung: Ein lautes Gespräch erreicht zwischen 60 und 80 db (A), ein Rasenmäher kann die 80 db (A) überschreiten. In Grefrath ist die Bundesstraße 509 der größte „Lärmproduzent“. Während im Grefrather Abschnitt weitgehend Industriebebauung vorherrscht, wird im Mülhausener Abschnitt schon Wohngebiet erreicht.
Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität wurde deutlich, dass für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig ist, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßen NRW. Bürgerinnen und Bürger, die an Bundes- und Landesstraßen wohnen, könnten aber im Rahmen der Lärmsanierung einen Antrag auf Erstattung bis zu 75 Prozent der Aufwendungen für passiven Lärmschutz an den Straßenbaulastträger richten, teilte die Gemeinde mit.
Weitergehende Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.strassen.nrw.de > Planen und Bauen > Umwelt > Lärm. Die nächste Straßenmeisterei findet sich in Nettetal-Breyell an der Dülkener Straße 7, Telefon 02153 73593, an der Breitenbachstraße 90 in Mönchengladbach ist die Regionalniederlassung Niederrhein zu Hause, Telefon 02161 4090.