Stadt Kempen informiert Was Kempener zur Bundestagswahl wissen müssen
<irglyphscale style="font-stretch 986875%;">Kempen </irglyphscale> · Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt? Wie funktioniert die Briefwahl?
(msc) Die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar, hat viele Wahlämter der Kommunen vor Herausforderungen gestellt. Über die anstehenden Termine und Abläufe informiert nun die Stadt Kempen die Wahlberechtigten.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich am 23. Januar an alle Wahlberechtigten per Post verschickt. Darin steht auch, in welchem Wahllokal der oder die Betreffende wählen muss. Achtung: Wegen Karnevalsveranstaltungen mussten Wahllokale geändert werden – ein genauer Blick lohnt sich also. Mithilfe der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung kann auch die korrekte Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgen.
Ab dem 27. Januar ist das Wahlamt der Stadt Kempen für Auskünfte und Anliegen an der Schorndorfer Straße 18 geöffnet, und zwar montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, montags und mittwochs von 14 bis 16.30 Uhr, dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie an den Freitagen 7. und 14. Februar von 14 bis 16.30 Uhr, an den Samstagen 8. und 15. Februar von 10 bis 14 Uhr, am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar, von 10 bis 12 Uhr.
Wegen vermehrter Anfragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen weist das Wahlamt darauf hin, dass diese nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung am einfachsten über den dort aufgedruckten QR-Code mit dem Handy beantragt werden können. Dann sei das Formular bereits vorausgefüllt, und nur das Geburtsdatum müsse noch ergänzt werden. Alternativ kann auch über einen Link auf der Homepage www.kempen.de das notwendige Formular ausgefüllt werden. Dieser Link ist bereits freigeschaltet. „Die Beantragung der Wahlunterlagen über diese beiden Wege ist der schnellste und sicherste Weg, da die Anträge direkt im Wahlverfahren geprüft und gespeichert werden“, so die Stadt. Doch auch per E-Mail kann der Wahlbriefantrag gestellt werden, dies jedoch immer nur für den Wahlberechtigten persönlich. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich. Details zu Antragsvoraussetzungen und Wegen sind auf der Homepage der Stadt Kempen aufgeführt oder können telefonisch im Briefwahlbüro unter 02152 917-4935 erfragt werden.
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 werden laut Stadtverwaltung voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt und stehen der Stadt ab dem 7. Februar für den Versand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. „Mit dem Erhalt der Stimmzettel kann frühestens ab dem 10. Februar 2025 gerechnet werden“, so die Stadt weiter. „Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden gebeten, den Erhalt ihrer Unterlagen rechtzeitig zu prüfen und bei fehlendem Erhalt schnellstmöglich Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen. Eine erneute Ausstellung verloren gegangener oder nicht zugestellter Wahlbriefe ist nur bis zum 22. Februar um 12 Uhr möglich.“
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 23. Februar um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme bei Auszählung berücksichtigt werden kann.
Die Stadt Kempen bittet alle Wahlberechtigten, die Informationen und Termine zu beachten, um eine reibungslose Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 zu gewährleisten. Für weitere Informationen stünden die Website der Stadt Kempen sowie das Wahlamt unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.