Zur Bundestagswahl am 23. Februar Briefwahl-Beantragung in Düsseldorf ab sofort online möglich

Düsseldorf · Seit Montag Nacht hat die Stadt das entsprechende Portal geöffnet.

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag um 18 Uhr am Ziel sein.

Foto: dpa-tmn/Hauke-Christian Dittrich

Am 23. Februar wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt – inmitten einer Jahreszeit, in der viele Menschen im Rheinland mit der karnevalistischen Session beschäftigt sind, welche Ende Februar auf ihren Höhepunkt zusteuert. Eine bequeme Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal stellt die Briefwahl dar. Doch um seine Stimme bereits im Voraus per Brief abgeben zu können, wird ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen benötigt.

Die entsprechenden Unterlagen können Düsseldorferinnen und Düsseldorfer nun elektronisch beantragen. Seit Montag Nacht ist dies über das Portal https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/duesseldorf eines kommunalen Dienstleisters möglich.

Auf der Webseite müssen die Bürger ein kurzes Formular mit ihren persönlichen Daten ausfüllen sowie eine Versandanschrift, falls diese von der Meldeadresse abweicht. Mit diesem Antrag wird dann im Wählerverzeichnis die Ausstellung eins Wahlscheins vermerkt, auf dessen Grundlage die Unterlagen verschickt werden. Man muss also nicht erst auf den offiziellen Versand der Wahlbenachrichtigung warten, die einen Vordruck zur Briefwahl-Beantragung enthält. „Grundsätzlich ist die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum am Wahlsonntag einer Stimmabgabe per Brief vorzuziehen“, heißt es auf dem Portal.

Letztmögliche Termin zur Beantragung ist der 21. Februar

Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt die Stadt die persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen beim Amt für Statistik und Wahlen in der Mecumstraße 10 in Bilk. Dort besteht voraussichtlich ab Montag, 10. Februar zu den Öffnungszeiten die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben.

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Aufgrund des engen Zeitfensters bis zur Wahl empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung für die Briefwahl-Unterlagen. Auf die Deutsche Post kommt diesbezüglich eine besondere logistische Herausforderung hinzu. Die sieht sich dafür jedoch gut gewappnet. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen sei am Montag bereits angelaufen, teilte das Unternehmen mit Sitz in Bonn mit.

Der letztmögliche Termin zur Beantragung der Wahlscheine ist gemäß der Bundeswahlverordnung der 21. Februar um 15 Uhr. Über das Online-Portal der Stadt ist das nur bis zum 19. Februar möglich. Danach kann der Wahlscheinantrag nur noch per E-Mail an briefwahl@duesseldorf.de übersendet werden. Eine telefonische Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich.

„Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten, reklamieren Sie dies bitte bis spätestens Samstag, 22. Februar, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen“, heißt es auf der Webseite. Danach können keine neuen Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann auch nur mit diesem Wahlschein wählen. Die Wahlbenachrichtigung alleine reicht zur Stimmabgabe nicht aus.

Bis 18 Uhr am Wahltag (23. Februar) muss die Stimme per Brief eingegangen sein. Eine spätere Stimmabgabe wird mehr nicht berücksichtigt.

(ctri pze)