Bundestagswahl in Ratingen Briefwahl nicht vor Anfang Februar möglich
Ratingen · Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar stellt die Kommunen vor Herausforderungen. Viele Ratinger möchten jetzt schon ihre Stimme abgeben. Warum das nicht möglich ist.
Der Zeitplan für die Kommunen zur Vorbereitung der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, ist eng. Schon jetzt zeigt sich, dass viele Ratinger sich die Gelegenheit, eine neue Regierung zu wählen, nicht entgehen lassen wollen. Im Wahlamt der Stadt Ratingen häufen sich mittlerweile die Anfragen zur Briefwahl. Die Verwaltung erklärt, warum sie die Unterlagen noch nicht verschicken kann.
„Manche Bürger beantragen auch bereits jetzt, noch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung, formlos ihre Briefwahlunterlagen“, so die Stadt Ratingen. Diese Anträge werden, sofern sie vollständig sind, gesammelt, sie bringen aber keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einem späteren Antrag, teilt das städtische Wahlamt mit. Denn egal, wann sie beantragt werden: Die Briefunterlagen können nicht vor Anfang Februar versandt werden.
Dies liege an der Frist für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien, die Ende Januar endet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar. Danach werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und so schnell wie möglich an die Wahlberechtigten versandt. Gleich nach dem Druck erhalten alle Bürger, die einen Antrag gestellt haben, ihre Briefwahlunterlagen auf dem schnellstmöglichen Weg. Der Zeitpunkt des Antrags spielt keine Rolle. Daher bittet die Verwaltung darum, von Nachfragen zu beantragten Unterlagen abzusehen. Spätestens bis zum 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Der Kreis Mettmann nimmt sogar noch bis zum 20. Januar, 18 Uhr, Bewerbungen für die Bundestagswahl entgegen. Die eingegangenen Unterlagen werden umgehend nach Eingang durch den Kreiswahlleiter geprüft. Über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen entscheidet der Kreiswahlausschuss dann in öffentlicher Sitzung am 24. Januar. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Der Zeitplan ist also eng getaktet.
Wer also Briefwahl beantragen möchte, muss sich noch ein wenig gedulden, kann dann aber aus vier unterschiedlichen Möglichkeiten auswählen. Sobald die Wahlbenachrichtigungskarte per Post eingetroffen ist, können auf deren Rückseite die erforderlichen Daten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ausgefüllt werden.
Auch online ist ein Antrag möglich. „Die entsprechende Möglichkeit wird zeitgleich mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen in der dritten Kalenderwoche freigeschaltet“, so die Stadt Ratingen.
Ein formloser Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Ganz wichtig dabei: Neben dem vollständigen Namen muss das Geburtsdatum angegeben werden, um bei Namensgleichheit Verwechslungen auszuschließen. Schließlich können Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro beantragen.
Das Briefwahlbüro wird voraussichtlich Anfang Februar öffnen, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Die Stadt empfiehlt, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden. Wer die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt, kann dort auch direkt seine Stimme abgeben.
Bei der Bundestagswahl haben Wahlberechtigte jeweils zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt. Auf dem Stimmzettel stehen alle Kandidaten, die im jeweiligen Wahlkreis von Parteien dafür aufgestellt wurden.
Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl haben zwar bereits begonnen, dennoch bleibt eine Menge zu tun: Die Reservierung der Wahllokale, die Einberufung der Wahlhelfer, die Vorbereitung der IT-Anwendungen (Einrichtung der Wahl im Einwohner- und Wahlverfahren) mit dem IT-Dienstleister der Stadt. Für die Bundestagswahl sind in Ratingen 72 Urnenwahllokale und 24 Briefwahllokale einzurichten, dies jeweils mit acht Wahlhelfern, es werden also insgesamt 768 Personen in den Wahllokalen benötigt.