Hinweis für Autofahrer Tschüss, Lappen – alle Führerscheine sollen aus Plastik sein
Kreis Mettmann · Das Dokument ist meist zerknittert und die Jugendfotos schicken Betrachter auf eine Zeitreise: Alte graue und rosafarbene Führerscheine auf Papier müssen in eine europäisch einheitliche Plastikkarte umgetauscht werden. Am 19. Januar läuft eine wichtige Frist ab.
(dne) Dem guten alten Papier-Führerschein geht es an den Kragen. Am 19. Januar 2025 läuft die letzte Umtauschfrist ab. Wer 1971 oder später geboren worden ist, muss bis zu diesem Datum den Wechsel zu einem modernen Plastikkärtchen bei der Führerscheinstelle des Kreis-Straßenverkehrsamts beantragt haben. Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, sind damit vier Umtauschfristen verstrichen. Laut der Liste des Kreises haben Senior-Fahrende, die vor 1953 geboren worden sind, eine Sonderfrist. Sie läuft am 19. Januar 2033 ab.
Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument in Europa sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde ein Stufenplan entwickelt, der sich an Geburtsdaten und Ausstellungsjahrgängen der Fahrerlaubnis orientiert.
Im Kreis Mettmann hatten bis zum Herbst insgesamt 50 026 Personen ihren alten Führerschein umgetauscht. Die Anzahl verteilt sich auf die Jahrgänge 1953 bis 1958 (10 332 Personen), 1959 bis 1964 (14 411), 1965 bis 1970 (12 283) sowie 1971 und später (bis Jahresende hochgerechnet etwa 13 000). Wie viele Führerscheinbesitzer im Kreis Mettmann von der Umtauschpflicht insgesamt betroffen sind, weiß der Landkreis nicht. „Eine zentrale Datei dafür gibt es bisher noch nicht“, sagt Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Der Aufbau eines solchen deutschlandweiten Verzeichnisses sei auch ein Ziel der Umtauschaktion.
Der Führerschein-Umtausch ist nur ein formaler Akt, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der Umtausch an sich läuft recht einfach ab. Wer seinen Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann hat und den Umtausch online über die Webseite kreis-mettmann.de (Stichwort: Führerscheinumtausch) beantragt, erhält ein Schreiben, in dem die weiteren Schritte beschrieben sind. In einem frankierten Rückumschlag müssen dann der alte Führerschein, die Kopie des Ausweises, ein Vordruck mit Unterschrift und ein biometrisches Bild zurückgeschickt werden. Wer persönlich vorbeikommen möchte, muss die Unterlagen ebenfalls mitbringen. Kosten: rund 35 Euro, wenn für die Übergangszeit noch eine Bescheinigung benötigt wird. Der Umtauschantrag alleine kostet 25,30 Euro.
Wer für den Führerscheinumtausch persönlich vorsprechen möchte, vereinbart einen Termin in der Führerscheinstelle in Mettmann oder im Bürgerbüro der jeweiligen Stadtverwaltung – mit Ausnahme von Ratingen und Velbert. Die aktuelle Bearbeitungsdauer beziffert die Webseite des Kreises mit circa zwei Wochen: „Erfahrungsgemäß ist das Antragsaufkommen in der Zeit von November bis März sehr hoch, sodass in diesem Zeitraum mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu acht Wochen zu rechnen ist. Dies kann in diesen Fällen dazu führen, dass Sie Ihren neuen Kartenführerschein erst nach der gesetzlichen Umtauschfrist erhalten.“
Sonderfälle seien innerhalb dieses Verfahrens nicht abgedeckt, heißt es beim Kreis weiter. Wer einen ausländischen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen will, müsse andere Verfahren wählen. Ein besonderes Verfahren gilt auch für Berufskraftfahrer, die die Lizenz auch beruflich nutzen. Sie müssen zusätzlich eine Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch ihren Arzt und ein augenärztliches Gutachten zum Sehvermögen vorlegen.