Einzelhandel in St. Tönis Erster Einkaufstag nach dem Fest war ruhig

St Tönis · In St. Tönis lief der erste Geschäftstag nach den Weihnachtsfeiertagen ruhig an. Wenngleich erste Weihnachtsgeschenke bereits umgetauscht wurden und Gutscheine den Weg zurück in die Läden fanden.

Bei Judith Rüther-Zeiß in der Tönisvorster Buchhandlung wurden am ersten Tag nach Weihnachten nur wenige Artikel umgetauscht.

Foto: Bianca Treffer

Die Einzelhändlerinnen und -händler in St. Tönis sprechen von Normalität am ersten Einkaufstag nach Weihnachten. In der Innenstadt waren die ersten Einkäufer unterwegs, um einen Gutschein in Wunschwaren zu verwandeln oder um etwas umzutauschen, was nicht passte oder doppelt geschenkt wurde.

Als „ganz normalen Verlauf nach Weihnachten“ bezeichnet Andreas Lessenich vom gleichnamigen Spielwarengeschäft den ersten Einkaufstag. Dass schon mal etwas doppelt geschenkt werde, passiere immer wieder, sei aber kein Problem, was den Umtausch betrifft, so Lessenich. „Die meisten finden sofort etwas anderes – und wer sich noch nicht entscheiden kann, erhält einen Gutschein“, sagt Lessenich. Eine ersten Umtausch hatte er an diesem Morgen bereits. „Das gekaufte Legoteil war schon vorhanden. Weil sich der junge Käufer noch nicht entscheiden konnte, was es stattdessen werden soll, gab es einen Gutschein“, berichtet Lessenich. Ein kleines Mädchen habe indes ihren Gutschein in ein Einhorn verwandelt, fügt er an.

Spielwaren Lessenich kann gutes Weihnachtsgeschäft verzeichnen

Umtausche und Gutscheineinlösungen halten sich laut Aussage von Lessenich, der das Fachgeschäft mit seinem Bruder führt, aber so kurz nach Weihnachten in Grenzen. „Viele sind weggefahren und kommen später. Wir verzeichnen nach einem wirklich guten Weihnachtsgeschäft derzeit mehr Einkäufe in Sachen Silvester – angefangen bei Mitbringseln in Form von Glücksschweinchen bis hin zu Spielen für den Silvesterabend“, sagt der Tönisvorster.

Von einem gezielten Einkauf und wenig Umtausch spricht Judith Rüther-Zeiß, Inhaberin der Tönisvorster Buchhandlung. „Wir hatten heute Morgen zwei Umtausche. Einmal war das Buch doppelt geschenkt geworden und einmal schon vorhanden. Allerdings handelte es sich in diesem Fall um eine Serie, und es wurde direkt gegen den nächsten Band getauscht“, sagt Rüther-Zeiß. Auch sie spricht von einem guten Weihnachtsgeschäft, bei dem viele Gutscheine verkauft wurden. „Was uns freut, ist die Treue unserer Kunden. Selbst wenn sie nicht mehr hier wohnen und zu Besuch kommen, kaufen sie bei uns ein. Wir haben eine tolle Kundschaft“, lobt sie.

Bei Street One Cecil kann Mitarbeiterin Petra Walch von einem ruhigen Start nach Weihnachten in Sachen Umtausch und Gutscheine einlösen berichten. „Ich hatte heute Morgen einen einzigen Umtausch, weil das gekaufte Kleidungsstück nicht gefiel. Die Kundin hat sich dann für einen Gutschein entschieden“, sagt Walch. Gutscheine an sich wurden indes in dem Modegeschäft am ersten Geschäftstag nach Weihnachten noch nicht umgetauscht.

Dem kann sich Carola Weber von Geschwister Bander anschließen. „Bei Gutscheinen, die vor Weihnachten immer verkauft werden, warten etliche auf die neue Frühjahrsware, um sich dann ihr Wunschbekleidungsstück auszusuchen“, sagt Weber. Einen Umtausch gab es ebenso noch nicht.

Was vielen Bürgern indes gar nicht klar ist, ist die Tatsache, dass im stationären Einzelhandel weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht besteht. Es handelt sich in beiden Fällen um ein freiwilliges Kulanzangebot des jeweiligen Einzelhändlers. Grundsätzlich gilt: Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Im Ladengeschäft gibt es daher weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht. Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland nicht.

Allerdings pochen nahezu alle Händler nicht darauf. Sie gewähren in der Regel ein Umtausch- oder Rückgaberecht. Allerdings kann es Fristen oder einen Ausschluss von bestimmten Warenarten geben. Dazu können beispielsweise Sonder- und Maßanfertigungen oder entsiegelte Datenträger wie beispielsweise CDs, DVDs und Blu-Rays gehören. Wichtig ist es immer, den zuvor getätigten Kauf durch einen Kassenbon nachweisen zu können. Auch sollte die Originalverpackung vorhanden sein.