Kaum Umtausch nach Weihnachten Viersener tauschen wenig um

Viersen · In Viersen lief der erste Geschäftstag nach den Weihnachtsfeiertagen ruhig an. Wenngleich einige ihre Weihnachtsgeschenke bereits umtauschten und auch schon erste Gutscheine den Weg in die Läden fanden.

Birgit Nilles (r.) und ihre beiden Mitarbeiterinnen Claudia Dilkrath (l.) sowie Silvia Knoops-Rahn (Mitte) setzen auf gute Beratung. Dadurch wird weniger umgetauscht.

Foto: Bianca Treffer

Der Einzelhandel in Viersen spricht von Normalität am ersten Einkaufstag nach Weihnachten. Die Kreisstadt war gut besucht, Hektik war aber keine zu spüren, wie sie oftmals noch vor Weihnachten das Bild bestimmte. „Ich gehe heute in aller Ruhe meinen Parfümerie-Gutschein eintauschen, den ich von meinem Bruder bekommen habe. Heute habe ich noch Urlaub, nächste Woche muss ich arbeiten und das auch an Silvester“, sagt Michaela Mankartz.

Auch andere nutzen die Zeit, um das, was als Gutschein unterem Weihnachtsbaum lag, in Wunschprodukte zu verwandeln. Bei einigen ist es hingegen der Umtausch, der in die Innenstadt führt. Bei Ulrich Steinke ist es der Bildband von Griechenland, den es gleich zweimal gab. „Meine Frau hat ihn mir geschenkt und meine Eltern ebenfalls. Wir haben beim Auspacken herzlich gelacht“, erzählt Steinke. Beide haben auch noch im gleichen Geschäft gekauft. Ob es ein anderer Bildband von seinem Lieblingsland wird oder die Lektüre für den nächsten Griechenlandurlaub, weiß er noch nicht.

Beim Stichwort Umtausch kann Gabriele Schmitt von Damenmoden Fritz Schmitz hingegen nur lächelnd den Kopf schütteln. „Ein Umtausch kommt bei uns so gut wie nicht vor“, sagt Schmitt. Die Kunden seien zu 80 Prozent Stammkunden und da wisse man ganz genau, was gut ankomme und um welche Größen es sich handle. Man stünde in engen Kontakt mit den Kunden und die gute Kundenpflege spiegle sich wieder. „Oft ist es auch so, dass eine Kundin mit einem Stück liebäugelt, sich aber noch nicht entscheiden kann. Wenn dann beispielsweise der Ehemann kommt, um ein Bekleidungsstück als Geschenk zu kaufen, kann man genau darauf hinweisen“, sagt Schmitt.

Auch bei Schuh Kocken spielt der Umtausch eine absolut untergeordnete Rolle. „Es kann schon einmal vorkommen, dass eine Handtasche in der geschenkten Farbe nicht gefällt, die dann umgetauscht wird. Bei Schuhen kommt es immer auf die gute Beratung an, wobei Schuhe meistens direkt gekauft werden“, sagt Mitarbeiterin Petra Winkel, die am ersten Morgen nach Weihnachten noch keinen Umtausch aber auch noch keinen Gutscheineinkauf verzeichnet.

Bei der Lingerie Nilles berichtet Birgit Nilles, dass das Umtauschen an sich zurückgegangen ist. „Wir haben viele Stammkunden, die wir entsprechend gut kennen. Wenn dann ein Geschenk für Weihnachten gekauft wird, wissen wir was ankommt und welche Größe benötigt wird. Das reduziert den Umtausch“, sagt Nilles. Man habe viele Weihnachtspäckchen gepackt und Gutscheine in Mengen verkauft, fügt die Inhaberin an. Sollte doch einmal ein Geschenk nicht angekommen sein, sei der Umtausch kein Problem.

Was viele Bürgerinnen und Bürgern nicht wissen, ist, dass im stationären Einzelhandel weder ein Umtausch- noch ein Rückgaberecht besteht. Es handelt sich in beiden Fällen um ein freiwilliges Kulanzangebot des jeweiligen Einzelhändlers. Grundsätzlich gilt: Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Im Ladengeschäft gibt es daher weder Widerrufs- noch Rücktrittsrecht. Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland nicht. Allerdings pocht kaum ein Händler darauf.

Häufig gilt es jedoch Fristen einzuhalten. Außerdem können bestimmte Waren vom Umtausch ausgeschlossen sein. Dazu können beispielsweise Sonder- und Maßanfertigungen oder entsiegelte Datenträger wie beispielsweise CDs, DVDs und Blu-Rays gehören. Wichtig ist es immer, den zuvor getätigten Kauf durch einen Kassenbon nachweisen zu können. Auch sollte die Originalverpackung vorhanden sein.

Wer umtauschen möchte, sollte damit nicht zu lange warten. Beim Onlinekauf gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, das vielfach auch beim stationären Einsatz von den Händlern genutzt wird. Teilweise findet sich auch auf den Kassenbons ein Hinweis, dass der Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen umtauschen darf. Weist ein Artikel, Gebrauchsspuren auf, kann er vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen werden.