Hinweis für Autofahrer Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Haan/Hilden · Das Dokument ist meist zerknittert und die Jugendfotos schicken Betrachter auf eine Zeitreise: Alte graue und rosafarbene Führerscheine auf Papier müssen in eine europäisch einheitliche Plastikkarte umgetauscht werden. Am 19. Januar läuft eine wichtige Frist ab.

Lappen adé – er muss in eine Plastikkarte umgetauscht werden. Am 19. Januar läuft die nächste Frist für den Führerschein auf Papier ab.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

(dne) Dem guten alten Papier-Führerschein geht es an den Kragen. Am 19. Januar 2025 läuft die letzte Umtauschfrist ab. Wer 1971 oder später geboren worden ist, muss bis zu diesem Datum den Wechsel zu einem modernen Plastikkärtchen bei der Führerscheinstelle des Kreis-Straßenverkehrsamts beantragt haben. Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, sind damit vier Umtauschfristen verstrichen. Laut der Liste des Kreises haben Senior-Fahrende, die vor 1953 geboren worden sind, eine Sonderfrist. Sie läuft am 19. Januar 2033 ab.

Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument in Europa sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde ein Stufenplan entwickelt, der sich an Geburtsdaten und Ausstellungsjahrgängen der Fahrerlaubnis orientiert.

Im Kreis Mettmann hatten bis zum Herbst insgesamt 50 026 Personen ihren alten Führerschein umgetauscht. Die Anzahl verteilt sich auf die Jahrgänge 1953 bis 1958 (10 332 Personen), 1959 bis 1964 (14 411), 1965 bis 1970 (12 283) sowie 1971 und später (bis Jahresende hochgerechnet etwa 13 000). Wie viele Führerscheinbesitzer im Kreis von der Umtauschpflicht insgesamt betroffen sind, weiß der Landkreis nicht. „Eine zentrale Datei dafür gibt es bisher noch nicht“, sagt Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Der Aufbau eines solchen deutschlandweiten Verzeichnisses sei auch ein Ziel der Umtauschaktion.

Der Führerschein-Umtausch ist nur ein formaler Akt, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Wer seinen Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann hat und den Umtausch online über die Webseite kreis-mettmann.de (Stichwort: Führerscheinumtausch) beantragt, erhält ein Schreiben, in dem die weiteren Schritte beschrieben sind. In einem frankierten Rückumschlag müssen dann der alte Führerschein, die Kopie des Ausweises, ein Vordruck mit Unterschrift und ein biometrisches Bild zurückgeschickt werden. Wer vorbeikommen möchte, muss die Unterlagen ebenfalls mitbringen. Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Die Bearbeitungsdauer liegt laut Kreis bei circa zwei Wochen.

(dne elk)