Kreis Viersen Werden „Blitzer“ falsch mitgeteilt?
Ein Autofahrer wirft dem Kreis Viersen vor, zu ungenau über Tempomessungen zu informieren.
Kreis Viersen. Und es hat „Pling“ gemacht. Ein kurzer, greller roter Blitz, der schnelle Blick auf den Tacho und schon ist klar: Der betroffene Autofahrer war zu schnell. So ging es auch Johann Kliehs (Name von der Redaktion geändert) aus dem Grenzland. Der Mann wehrte sich vor Gericht. Und argumentierte, der Kreis Viersen — um eine von dessen Radarstellen handelte es sich — komme seiner Pflicht nicht nach, die Radarfallen regulär anzukündigen.
Vor Gericht wurde er dennoch dazu verdonnert, die fälligen 25 Euro zu zahlen. Kliehs kämpft weiter, hat Beschwerde eingelegt. „Das, was die Kreisverwaltung ankündigt, ist doch so schwammig wie nur was“, ärgert er sich. Er hat Gesetze und Richtlinien gewälzt und ist auf einen Erlass des Innenministeriums gestoßen. „Darin steht eindeutig, wie das zu händeln ist“, sagt Kliehs und beruft sich auf eine Anweisung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zu Paragraf 48 des Landesbehördengesetzes aus dem Jahr 2013. Da heißt es: „Messstellen sind im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen.“
„Das geschieht nicht“, ärgert sich Kliehs. Zwar gebe es Mitteilungen der Kreisverwaltung, die auf Messstellen hinwiesen, die seien aber „total nichtssagend“. „Wenn es dort beispielsweise heißt, an einem Tag wird in Nettetal, Kempen, Tönisvorst und Willich gemessen. Was sagt das denn aus?“
Bei dem geschilderten Beispiel könnte der Radarwagen dann in 15 Stadtteilen stehen. Betrachtet man jetzt noch, wie viele Messstellen in Frage kommen, wird’s fast schwindelerregend: Rund 240 kommen nach Angaben des Kreises Viersen in Frage. Macht es da überhaupt Sinn, solche Meldungen herauszugeben?
„Wir finden schon“, sagt Benedikt Giesbers, Pressesprecher des Kreises Viersen. Die Behörde setze darauf, dass das Thema Tempolimit so in den Köpfen der Autofahrer bleibe. Wie eine permanente Warnung, nicht zu schnell zu fahren. Außerdem gebe es schon mal Probleme, wenn der Radarwagen nicht an seinen vorgesehenen Platz fahren könne, etwa weil dort bereits jemand parkt. „Dann stellen sich die Mitarbeiter woanders hin und wir hätten eine Stelle falsch angekündigt“, sagt Giesbers. Außerdem könne sich jeder die Liste mit Messstellen auf der Homepage des Kreises ansehen. Allerdings: Derzeit prüfe ganz aktuell das Oberlandesgericht, welche Infos zu den Blitzerstandorten wie veröffentlicht werden müssten.
Bei der Polizei gilt der gleiche Erlass des NRW-Innenministeriums. Der wird hier aber ganz anders ausgelegt. Hier ist in der Vorschau etwa die Rede davon, dass eine Messstelle an einem bestimmten Tag etwa an der Nüss Drenk in St. Tönis steht oder in Kempen-Klixdorf an der Kreisstraße 11. Einzelheiten, zu welchen Uhrzeiten das jeweils der Fall ist, gibt es nicht. Immerhin, man legt sich auf einen Tag fest.
„Natürlich behalten wir uns vor, auch spontan Messungen vorzunehmen. Aber in der Hauptsache geht es uns um Transparenz“, erklärt Polizei-sprecher Harald Moyses. Und schiebt hinterher: „Das soll ja keine Wegelagerei sein.“ Im Gegensatz zu früheren Jahren sei es auch so, dass die zuständige Polizeibehörde die Radar-Messpunkte selbst aussucht. „Und diese dann bekannt zu geben, ist Teil unserer Fachstrategie Verkehr“, sagt Moyses. Er versichert außerdem: „Wir kontrollieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“ Dieses Argument ist auch der Grund, warum man bei der Polizei den Ausdruck „Radarfalle“ überhaupt nicht mag.