Kommt der Bürgerentscheid zur Supermarkt-Frage?
Mehrheit für Ratbürgerentscheid nicht erreicht. Jetzt müssen Unterschriften gesammelt werden.
Niederkrüchten. Die Diskussion um den Standort für einen Vollsortiment-Supermarkt in Elmpt geht weiter. Nachdem es kürzlich in einer Ratssitzung zu einem Patt gekommen war, weil 17 Ratsmitglieder für die Mönchengladbacher Straße als Standort und 17 Ratsleute für das Heineland als Standort votiert hatten, wollte die CDU die Bürger entschieden lassen und initiierte einen Ratsbürgerentscheid. Doch den wird es nicht geben: In einer Sondersitzung des Gemeinderats stimmten jetzt 18 Ratsmitglieder für einen Ratsbürgerentscheid, drei dagegen. Vier Ratsmitglieder enthielten sich.
Damit gab es keine für einen Ratsbürgerentscheid notwendige Mehrheit. Denn aufgrund der Ferienzeit waren nur 25 von normalerweise 35 Ratsmitgliedern anwesend. Für einen Ratsbürgerentscheid müssen aber zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Rates zustimmen — nicht zwei Drittel der Anwesenden. 25 Stimmen wären also notwendig gewesen, um die Bürger in Niederkrüchten entscheiden zu lassen, wo der neue Supermarkt gebaut werden soll. Gegen den Bürgerentscheid stimmten Peter-Josef Beines (CWG), Hermann Meyer und Wilhelm Consoir (beide SPD). Bürgermeister Herbert Winzen und die drei SPD-Mitglieder Trudis Jans, Georg Daamen und Jörg Stoltze enthielten sich.
Unmittelbar nach der Sitzung kündigten die Bürgermeisterkandidaten Bennet Gielen (CDU) und Yvonne Jeurißen (parteilos) an, gemeinsam ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, damit die Bürger doch entscheiden dürfen. Zunächst musste eine für den Entscheid zulässige Frage gefunden werden. Denn bei einem Bürgerentscheid — egal ob Ratsbürgerentscheid oder Ergebnis eines Bürgerbegehrens — muss eine Frage gestellt werden, die man mit Ja oder Nein beantworten kann. Die Frage, die wohl alle in Niederkrüchten gern stellen würden, nämlich „Möchten Sie den Standort Mönchengladbacher Straße oder den Standort Heineland?“ ist damit unzulässig. Nach der Mönchengladbacher Straße darf auch nicht gefragt werden, weil dort bereits ein Planverfahren läuft. Und solche Verfahren sind von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausdrücklich ausgenommen.
Die Frage kann also nur lauten: „Sind Sie für die Errichtung eines Vollsortimenters an der Overhetfelder Straße (Heineland)?“ Das ist die vereinfachte Version. Winzen und einige andere waren für eine kompliziertere Variante, die in ihren Augen deutlicher macht, dass die Bürger nicht über den Bau eines Supermarkts entscheiden können, sondern nur darüber, ob die Gemeinde dafür ein Planverfahren in Gang setzt. Im Bürgerbegehren heißt es nun: „Ich unterstütze mit meiner Unterschrift die Initiative, die einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeiführen will: Sind Sie für die Errichtung eines Vollsortimenters an der Overhetfelder Straße (Heineland)?“
Die Initiatoren benötigen nun 1350 Unterschriften, neun Prozent der Niederkrüchtener Bevölkerung. Die Listen sollen bald in Geschäften ausliegen, auch wollen die Initiatoren von Haus zu Haus gehen. Wann der Bürgerentscheid stattfinden könnte, ist unklar. Denkbar wäre ein Termin gleichzeitig mit der Bürgermeisterwahl oder der bei fünf Kandidaten erwarteten Stichwahl.
Wer ohne Wenn und Aber für den Standort Mönchengladbacher Straße ist und nicht möchte, dass die Bürger nochmals darüber entscheiden, muss das Bürgerbegehren nicht unterzeichnen. Er kann hoffen, dass dort nicht die erforderliche Anzahl an Stimmen zusammenkommt und das Bürgerbegehren also scheitert. Dann würde sein Wunsch, dass die Planungen an der Mönchengladbacher Straße vorangetrieben werden, automatisch erfüllt. Wäre das Bürgerbegehren aber erfolgreich, müsste er am folgenden Bürgerentscheid teilnehmen und dort mit „Nein“ stimmen, um seinem Ziel näher zu kommen.