Neuer Bedarfsplan: Besserer Rettungsdienst für den Kreis Viersen

Unter anderem soll es mehr Rettungswagen geben.

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Kreis Viersen. Mehr Rettungswagen, mehr Personal in der Leitstelle, mehr Notfallsanitäter, längere Dienstschichten und bauliche Veränderungen im Bereich von vier Rettungswachen — der Ordnungsausschuss empfiehlt dem Kreistag umfangreiche Maßnahmen, um die Sicherheit der knapp 300 000 Einwohner des Kreises Viersen in Notsituationen auch künftig zu gewährleisten.

Nach geltender Rechtsprechung müssen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Gebieten und zwölf Minuten im ländlichen Raum in mindestens 90 Prozent aller Fälle eingehalten werden. Diese Werte aber wurden im vergangenen Jahr im Bereich der Rettungswachen Kempen, Schwalmtal und Viersen nicht erreicht. Im Kreisdurchschnitt liegt der Mittelwert bei 91,5 Prozent.

Grund für den Anstieg: steigende Einsatzzahlen. Von 2014 bis 2016 kletterte die Zahl der Rettungswagen-Einsätze um fast 14 Prozent auf knapp 27 700. Der Entwurf des neuen Rettungsdienst-Bedarfsplans, der am 6. Juli vom Kreistag beschlossen werden soll, sieht massive Maßnahmen vor, um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen: So sollen die Rettungswachen Kempen, Nettetal, Schwalmtal und Viersen tagsüber jeweils mit einem zusätzlichen Rettungswagen ausgestattet werden. Aktuell sind neun Rettungswagen im Kreisgebiet im Einsatz.

„Für sämtliche Rettungswachen mit einem Mehrbedarf sind die baulichen Kapazitäten zur Unterbringung von Einsatzwagen bereits erschöpft“, heißt es in dem Entwurf des Papiers. Denkbar sei nicht nur die Erweiterung der Wachen, sondern auch ein Neubau. So etwas wird beispielsweise in Viersen überlegt. Die Kreisleitstelle soll bis 2019 um sechs zusätzliche Vollzeitstellen aufgestockt werden. Pro Jahr sollen zwei neue Dispositionsstellen eingerichtet und besetzt werden. Die Dienstschichten der Zehn-Stunden-Krankentransportwagen in den Wachen Kempen, Nettetal und Viersen sollen auf zwölf Stunden erweitert werden. Und: Die Zahl der Notfallsanitäter soll auf Grundlage der vier zusätzlichen Rettungswagen angepasst werden. Die Kosten für den Rettungsdienst müssen die Verbände der Krankenkassen tragen. Bei denen hatte der Kreis eine Stellungnahme zum neuen Rettungsdienst-Bedarfsplan angefordert; die ist bisher nicht eingegangen. Hans-Georg Strompen, Leiter des Kreis-Ordnungsamts: „Wir werten das Nicht-Reagieren als erteiltes Einverständnis.“