Ordnungsamt soll sich an Überwachung beteiligen
Stadtmitarbeiter sollen öffentliche Plätze im Auge haben.
Viersen. Die Viersener Stadtverwaltung spricht sich dafür aus, dass künftig Mitarbeiter der Kommunen öffentliche Plätze videoüberwachen dürfen. Bisher ist dies der Polizei vorbehalten. „Der Schutz des öffentlichen Raums ist auch eine Aufgabe des kommunalen Ordnungsdienstes“, sagt der für den Ordnungsbereich zuständige Dezernent Norbert Dahmen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müsse der Gesetzgeber den Städten die entsprechenden Möglichkeiten einräumen. In einer Stellungnahme an den Deutschen Städtetag fordert die Verwaltung deshalb, zu prüfen, ob diese Möglichkeiten den städtischen Ordnungsbehörden eröffnet werden sollten.
Derzeit sammle der Deutsche Städtetag Stellungnahmen der Mitgliederkommunen zu einem Entwurf einer Gesetzesänderung, erläutert Viersens Stadtsprecher Frank Schliffke. Es gehe dabei um eine Änderung des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG). „Die Stellungnahme der Stadt bezieht sich auf die beabsichtigte Gesetzesänderung, nicht auf konkrete Maßnahmen oder Situationen in Viersen“, ergänzt er. Bisher werde nirgendwo in Viersen öffentlicher Raum mit Kameras überwacht. „Videoüberwachung heißt: Es gibt irgendwo einen Monitor, vor dem jemand sitzt und draufguckt.“
Dahmen betont: „Die strengen Voraussetzungen, unter denen eine Videoüberwachung möglich sein kann, sollen nicht verändert werden.“ Als erforderlich erkannte Überwachungen dürften aber nicht daran scheitern, dass die Polizei nicht über die entsprechenden Kapazitäten verfüge. Doch: Wenn in Viersen künftig tatsächlich auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes an den Monitoren sitzen dürfen, müssten in der Stadtverwaltung Gespräche geführt, „dann müsste das organisiert werden“, ergänzt Schliffke — denn zumindest im Moment habe die Ordnungsbehörde dafür selbst keine Kapazitäten.
Bei der Polizei im Kreis liege der strategische Schwerpunkt darauf, die Zahl der Wohnungseinbrüche und Radfahr-Unfälle zu senken, sagt Sprecherin Antje Heymanns. Für Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen gebe es keinen Anlass — also keinen Kriminalitätsbrennpunkt, an dem die Überwachung zulässig wäre. „Wenn es so einen Ort gäbe, der aus unserer Bewertung heraus eine Videoüberwachung nötig macht, dann würden wir als Polizei dafür rund um die Uhr die Kapazitäten bereitstellen“, sagt Heymanns. „Aber klar, je mehr Menschen sich um die Sicherheit in der Stadt sorgen, umso besser.“ naf