Polizei: Auch an Karneval gelten Regeln
Kleine Späße sind erlaubt. Verstöße werden geahndet.
Kreis Viersen. Die Kreispolizeibehörde Viersen appelliert an die Narren, die aufgestellten Regeln zu respektieren. Der rheinische Straßenkarneval hat seine Ursprünge in der Auflehnung gegen die französische Besatzung im frühen 19. Jahrhundert. Daher hat gewisser humoristischer „ziviler Ungehorsam“ Tradition und verlangt beim polizeilichen Einsatz entsprechendes Fingerspitzengefühl. Polizeisprecherin Antje Heymanns benennt den Grundsatz der Kreispolizei an den tollen Tagen: „Unsere Beamten verstehen Spaß, aber auch Spaß hat seine Grenzen.“
Die Polizei im Kreis Viersen stellt sicher, dass die Bürger ungestört feiern können. „Unser Grundsatz ist daher an den tollen Tagen: Wir passen auf, drücken aber bei kleineren Ordnungsstörungen auch mal ein Auge zu“, sagt Heymanns. Gegen Narren, die sich in der Masse verstecken oder das polizeiliche Entgegenkommen ausnutzen, um anderen zu schaden, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen, werde mit allen der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln vorgegangen.
Gruppen, die nur zum jecken Treiben anreisen, um dort zu stören, hält die Polizei auf und wird sie zurückweisen. „Wer Krawall will, gehört nicht dazu“, stellt Heymanns klar. Bei jugendschutz- oder gewerberechtlichen Verstößen wird die Polizei die zuständigen Behörden unmittelbar einschalten. Sofortige „gefahrenabwehrende Maßnahmen“ werden laut Polizei mit Konsequenz getroffen. „Minderjährige dürfen keine Schnapsflaschen mit sich führen“, erklärt die Polizeisprecherin. Die Helfer sind für die jecken Tage gerüstet und wünschen allen Narren ein fröhliches, friedliches und sicheres Feiern.