Kreis Viersen Masern: Impflücke trotz hoher Quote im Kreis Viersen
Kreis Viersen. · Ab 1. März müssen Kinder mit Beginn der Kindergarten- oder Schulzeit gegen Masern geimpft sein.
Eine Masern-Infektion ist alles andere als eine „harmlose Kinderkrankheit“. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 über 12 300 Masernfälle gemeldet. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober 501 Fälle registriert. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Hirnhautentzündung. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 20. Dezember im Bundestag beschlossen wurde. Es tritt zum 1. März in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei einer früheren Masernerkrankung durch ein Attest des Arztes erfolgen. Kinder, die bereits einen Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
Das Gesetz sieht
auch Geldbußen vor
Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss die Masernimpfung nachgewiesen sein. Gleiches gilt für Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Der Kreis arbeitet derzeit Anweisungen für die Einrichtungen aus.
Das Gesetz sieht auch Geldbußen vor. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußen bis zu 2500 Euro geahndet werden können. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zugelassen haben. Nichtgeimpfte Kinder können ausgeschlossen werden.
Auch wenn es im vergangenen Jahr im Kreis Viersen nur vier Fälle von Masern gab und die Impfquote (2017) bei der ersten Impfung bei 99,3 Prozent der Kinder im Kreis Viersen liegt, bei der zweiten bei 96,4 Prozent, gibt es Impflücken. Das Ziel, die Impfquote in allen Altersgruppen auf mindestens 95 Prozent zu erhöhen, wird bisher nur bei Kindern erreicht. Darauf wies Martina Maaßen, grüne Fraktionsvorsitzende im Viersener Stadtrat, bereits im Mai hin. Bei den über 30-Jährigen sinken die Impfquoten unter 50 Prozent. Ob Erwachsene gegen Masern geimpft sind oder nicht, zeigt ein Blick in den gelben Impfpass. Die ständige Suche nach dem Ausweis könnte mit einem elektronischen Impfpass überflüssig werden, doch noch ist es nicht so weit.
Masern-Viren verbreiten sich über winzige Speicheltröpfchen in der Luft. Einige Tage danach breitet sich meist ein Hautausschlag aus. Masern sind weltweit auf dem Vormarsch. Auch in den USA, die einst als masernfrei galten, ist die Tendenz wieder steigend. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl von Masernfällen auf 9,8 Millionen im Jahr 2018. In diesem Jahr sind schätzungsweise 140 000 Menschen an den Folgen von Masern gestorben, die meisten von ihnen Kinder unter fünf Jahren, so die WHO und die US-Gesundheitsbehörde CDC. Durch die hohe Mobilität der Menschen heute schützt eine hohe Impfquote zu Hause nicht wirklich. Die Zahlen in Deutschland schwanken oft von Jahr zu Jahr. Laut Robert-Koch-Institut lagen sie in den vergangenen zehn Jahren zwischen 165 und 2465 Fällen pro Jahr. hb