Gesucht: Viel Humor und starke Nerven

Pflegeeltern: Sozialdienst katholischer Frauen und Jugendamt haben Aufruf gestartet.

Viersen. Die Pflegekinderdienste des Jugendamtes der Stadt Viersen und des Sozialdienstes katholischer Frauen Viersen (SKF) suchen dringend Pflegeeltern für Kinder. "Trotz vielfältiger Unterstützung und Bereitschaft der Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern, gibt es Lebenssituationen, die eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie erforderlich machen", heißt es in einem aktuellen Aufruf.

Der Sozialdienst Katholischer Frauen sucht Pflegeeltern für die Aufnahme von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren, in Einzelfällen auch für ältere Kinder. Diese Pflegeeltern sollen durch Einzelgespräche und Gruppenarbeit sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Solange ein Kind in der Pflegefamilie lebt, bieten die Fachkräfte des SKF Hilfe und Unterstützung in Form von Beratung und Fortbildung an. Es werde ein angemessenes Pflegegeld für die Versorgung des Kindes und für die Erziehungsleistung gezahlt.

Zusätzlich sucht das Jugendamt Bewerber für Sozialpädagogische Pflegestellen. Das sind Pflegepersonen, die qualifiziert sind, Kinder aufzunehmen, die in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigt sind. Diese Kinder sind meist schon im Schulalter und stellen erhöhte Anforderungen an die Erziehungsfähigkeit und Belastbarkeit der Pflegepersonen. Deshalb erhalten sozialpädagogische Pflegestellen auch ein erhöhtes Pflegegeld, sie werden noch intensiver fachlich unterstützt durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes.

Um ein Pflegekind bewerben kann sich nach Angaben der Verantwortlichen "prinzipiell jeder". Das eigene Haus sei genauso wenig Voraussetzung wie eine Ausbildung in einem sozialen Beruf. Wichtiger seien die Freude am Umgang mit Kindern, Zeit, Nervenstärke, Humor und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Gesucht werden Familien oder Einzelpersonen, die mit einem Kind auf Dauer oder für eine gewisse Zeit zusammen leben möchten.

"Pflegeeltern sollten keinen Perfektionsanspruch haben - weder an sich selbst, noch an die Kinder", sagt Hans-Werner Lehmann vom Jugendamt. Wichtig sei auch, später einmal loslassen zu können, "denn das Pflegekind ist kein eigenes Kind". Dennoch müsse man eine Bindung zum Kind aufbauen.