Neujahr: Abgas-Plaketten laufen aus

Was ändert sich 2010 im Kreis? Die WZ gibt eine kleine Übersicht.

Kreis Viersen. Große Veränderungen zum 1. Januar gibt es in diesem Jahr für die Menschen im Kreis Viersen nicht. Umstellen muss man sich bei der Abgasuntersuchung und bei der Wohnraumförderung.

Seit fast 25 Jahren ist sie auf dem vorderen Nummernschild aufgeklebt: Die sechseckige farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die die anfangs durchgeführte Abgassonderuntersuchung (ASU) und ab 1993 die Abgasuntersuchung dokumentierte, entfällt ab 2010. Die Abgasuntersuchung wird künftig Teil der Hauptuntersuchung (HU). Dadurch werden die AU-Plaketten überflüssig.

Richard Tendyck, Obermeister der Kreis-Innung des Kraftfahrzeuggewerbes, betont: "Die AU verliert keinesfalls an Bedeutung, nur weil die Plakette nicht mehr verklebt wird. Ohne bestandene AU bekommt der Kunde keine HU-Plakette."

Bis die sechseckigen Sticker jedoch ganz aus dem Straßenverkehr verschwinden, wird noch einige Zeit vergehen. Neuwagen, die 2009 zugelassen worden sind und erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung müssen, tragen noch bis einschließlich 2012 die grüne Plakette. Die Plaketten für die Jahre 2010 und 2011 sind braun und rosafarbig. Noch vorhandene abgelaufene AU-Plaketten müssen bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt werden.

Die Rahmenbedingungen der sozialen Wohnraumförderung und Wohnraumnutzung ändern sich ebenfalls ab Freitag. Die bundesrechtlichen Bestimmungen werden durch Landesrecht ersetzt. Dabei werden unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des "Wohnraumförderungsgesetzes" und des "Wohnungsbindungsgesetzes" des Bundes durch Landesgesetz neu geregelt.

Gravierende Änderungen ergeben sich für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues und die Nutzung des geförderten Wohnraumes aber nicht, so die Kreisverwaltung. Eine der vielen Fördervoraussetzungen ist beispielsweise weiterhin die Einhaltung einer nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen festzustellenden Einkommensgrenze, die sich nach neuem Recht erhöht hat.

Berücksichtigt wird bei der Ermittlung des Einkommens ein Abzug für Werbungskosten und der Abzug von prozentualen Beträgen bei Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherung. Entfallen ist aber zum Beispiel ein Freibetrag für junge Ehepaare.

Alle zu berücksichtigenden Bestimmungen ergeben sich aus dem "Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW". Auskünfte erhalten Bau- und Wohnungsinteressenten bei der Kreisverwaltung unter Tel. 02162/391115 oder 391201.