Schule: Urabstimmung der Eltern
Aus der St. Notburga-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule soll eine neue Grundschule entstehen. Bald wird gewählt.
Viersen. Das Verfahren ist so gut wie einmalig, und dennoch gibt es genaue Richtlinien. "Erst drei Mal in NRW wurde über die neue Schulart einer zu errichtenden Grundschule auf diese Weise abgestimmt." So erklärt der Beigeordnete Paul Schrömbges den Wahlvorgang, mit dem die Eltern der Schüler der zweiten und ersten Klassen sowie Eltern zukünftiger Grundschüler über die neue Schule bestimmen können, die aus der Auflösung der Katholischen St. Notburga-Schule und der Astrid-Lindgren-Gemeinschaftsgrundschule hervorgehen soll.
Bereits am 20. April hatte der Stadtrat beschlossen, die katholische St. Notburga-Schule an der Regentenstraße und die Gemeinschaftsgrundschule mit Standorten an der Regentenstraße und an der Krefelder Straße aufzulösen und zum Schuljahresbeginn im kommenden Jahr eine neue Grundschule zu errichten.
"Ich hoffe, dass es der glückliche Abschluss eines langen Verfahrens ist", hebt Schrömbges hervor und betont, dass die für den Zeitraum zwischen Montag, 14. Juni, und Mittwoch, 16. Juni vorgesehene Abstimmung ein "urdemokratischer Vorgang" sei: "Der Rat nimmt das Ergebnis der Wahl nur zur Kenntnis. Die Eltern erleben praktisch eine Urabstimmung."
Bereits zuvor, nämlich zwischen Mittwoch, 9. Juni, und Freitag, 11. Juni, kann das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden. In diesem sind die Eltern der Schüler erster und zweiter Klassen aufgelistet sowie Eltern, deren Kinder im Zeitraum zwischen dem 1. September 2003 und dem 1. Juni 2010 geboren wurden.
"Die jetzigen dritten Klassen werden in dieser Liste nicht mehr aufgeführt", erklärt Ursula Heyer, Fachbereichleiterin für Schule, Kultur und Sport. Sie seien nach den Sommerferien des kommenden Jahres auf weiterführenden Schulen. Außerdem müssen die Kinder in den Stadtteilen Alt-Viersen und Süchteln gemeldet sein. "Wenn allerdings Eltern aus Dülken kommen, und zuvor erklären, sie wollten ihr Kind auf der Schule anmelden, werden wir die sicher nicht abweisen", versprach Schrömbges. Erneut anmelden müssten die Eltern ihre Kinder sowieso, sobald das Ergebnis feststehe.
Auf dem Stimmzettel stehen vier Möglichkeiten über die Rechtsnatur zur Wahl: Sie kann eine Gemeinschaftsgrundschule sein, eine katholische-, eine evangelische- oder eine Weltanschauungsschule. Heyer: "Auf Weltanschauungsschulen wird kein Religionsunterricht erteilt." Für eine Bekenntnisschule müsste allerdings eine Stimmanzahl von 224Stimmen zusammenkommen. "Sonst wird die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule."