Sexualtäter-Prozess: Günter B. ist rückfallgefährdet

Mönchengladbach. Die Akte Günter B. am Landgericht Mönchengladbach ist noch nicht geschlossen: Das erwartete Urteil gegen den mutmaßlichen Sexualtäter ist am Dienstag nicht gesprochen worden.

Ein Gutachter stellte B. aber eine verheerende Prognose: "Ähnliche Delikte sind mit absolut hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu erwarten", sagte der gerichtlich bestellte Psychologe Dr. Martin Deis.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Süchtelner zahlreiche Vergehen an Mädchen zwischen fünf und elf Jahren vor. Nur wenige davon hat B. inzwischen gestanden.

Im Gutachten heißt es, die pädophilen Neigungen seien sehr verfestigt und ein Teil der Persönlichkeit von Günter B. Eine Persönlichkeitsstörung, die zu verminderter Schuldfähigkeit führen könnte, bescheinigt Deis ihm nicht. Er leide nicht unter Realitätsverlust und wisse sehr genau, was er auf den Videos, die im Gerichtssaal angesehen wurden, gesehen habe. Das könne er auch einordnen. "Man muss sein Steuerungsvermögen als erhalten ansehen", sagt Deis.

Auch sonst beschreibt das Gutachten B. wenig positiv. Er manipuliere sein Gegenüber, wie er es auch im Gerichtssaal versucht habe: Mit einem endlosen Redeschwall, an deren Ende B. immer das arme Opfer, nie aber der Täter sei. Das Gutachten bescheinigt B. eine narzisstische Grundhaltung, Selbstverliebtheit und Genussorientierung.

Von Anfang an habe Günter B. Vorbehalte gegen das Gutachten gehabt, berichtete der Psychologe vor Gericht. Eine körperliche Untersuchung habe er ebenso abgelehnt wie ein kommentarloses Ausfüllen von Fragebögen für bestimmte Tests. In der Prognose wird Deis noch einmal deutlich. "Ähnliche Delikte sind mit absolut hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu erwarten", resümiert er. Nach einer statistischen Berechnung sei B. auf einer Skala von null bis zehn bei sieben einzustufen. "Und bei sechs beginnt die hohe Rückfallgefahr."

Das sehe "seine" Psychologin ganz anders, hält der Angeklagte dagegen. Vier Sitzungen habe er bei der Neusserin seit Prozessbeginn absolviert. "Und sie sagt, wenn ich in Therapie bleibe, ist die Rückfallwahrscheinlichkeit ausgeschlossen", erklärt B.

Nun wird am Mittwoch diese Psychologin - erfahren auf dem Gebiet sexueller Missbrauch von Kindern - im Gerichtssaal gehört. Wann das Urteil fällt, steht noch nicht fest. Der Anwalt von B. beantragte am Dienstag ein weiteres Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Kinder - ob dies tatsächlich eingeholt wird, ist offen.